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Arbeitnehmende mit Kindern und ihre Rechte

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Darf man dem Arbeitsplatz fernbleiben, wenn eines der eigenen Kinder plötzlich krank ist? Diese Frage weist auf ein weitverbreitetes Problem von Arbeitnehmenden mit Kindern hin: Sie leben in zwei Welten, nämlich einerseits in der Familie und andererseits im Beruf. Beide Bereiche verlangen das volle Engagement der Eltern und erfordern viel Verantwortungsgefühl. Dabei sind die zwei Welten aber nicht immer zu trennen, und das kann zu allerlei Konflikten im Alltag führen, die oft nur schwer zu lösen sind. Da ist es hilfreich, einen Überblick über die besonderen Rechte zu haben, welche Arbeitnehmenden mit Kindern zustehen. Die neue Broschüre «Arbeitnehmende mit Kindern – ihre Rechte» der Gewerkschaft Travail Suisse kann diese Übersicht bieten. Der Dachverband der Arbeitnehmenden hat einen faktenreichen Ratgeber zusammengestellt, der für alle Eltern, die gleichzeitig auch Arbeitnehmer sind, von Nutzen sein kann. In der Broschüre finden Interessierte Informationen über die Rechte der schwangeren Frau, aber auch über die Rechte von Vater oder Mutter in der Arbeitswelt. Das beinhaltet auch Informationen über die besonderen finanziellen Leistungen, die Arbeit­nehmenden mit Kindern zustehen. Den Ratgeber kann man für den Preis von 7.50 über die Homepage von Travail Suisse beziehen.

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