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Arbeitsbedingungen im Gartenbau überregional geregelt

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Jardin Suisse Freiburg, Neuenburg, Jura und Berner Jura sowie die Gewerkschaften Unia, Syna und Grüne Berufe Schweiz haben am Montag in Praz einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Gartenbaubranche präsentiert. 

Mindestlöhne, ein 13. Monatslohn, ein längerer Vaterschaftsurlaub als im Gesetz vorgesehen: Dies sind nur einige der Punkte, die der neue Gesamtarbeitsvertrag der Gartenbaubranche im Einklang mit den heutigen Bedürfnissen und Anliegen regelt. Darüber hinaus wollen die Sozialpartner durch klare Regeln und Kontrollinstrumente nicht nur missbräuchliche Arbeitsverhältnisse und unlauteren Wettbewerb bekämpfen, sondern auch die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern.

Dies verkünden die Sozialpartner in einer Mitteilung, nachdem sie ihren Gesamtarbeitsvertrag vorgestellt haben. Die Vorstellung fand in der Gemeinde Mont Vully statt, die geografisch eine Art Mittelpunkt der durch den Vertrag verbundenen Kantonalsektionen Jardin Suisse Freiburg und BEJUNE bildet. 

Mehrjährige Vorbereitung

Der neue Vertrag gilt ab sofort und bis 2024. Er tritt durch eine Allgemeinverbindlicherklärung in Kraft. Wie aus der Mitteilung hervorgeht, sei diese historische Vereinbarung das Ergebnis eines mehrjährigen Dialogs und Ausdruck des Willens der Sozialpartner, gemeinsam würdige Arbeitsbedingungen in der Branche zu gewährleisten. 

Der Vertrag sei Zeugnis einer konstruktiven und starken Sozialpartnerschaft, die in einer neu gegründeten interregionalen Paritätischen Kommission ihre Fortsetzung finde. Deren Aufgabe werde es sein, die neuen Bestimmungen durchzusetzen, indem sie die Unternehmen und die Angestellten informiert und begleitet, heisst es weiter. 

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