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Arbeitseinsatz: «Wir fragen nicht nach, was vorgefallen ist»

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Die Jugendstrafkammer ist auf die Zusammenarbeit mit den rund 70 Institutionen angewiesen. «Ohne sie wäre der Artikel 23 im Strafgesetzbuch nicht anwendbar», sagt Jugendrichter Arthur Lehmann. In der Küche des Pflegeheims auf dem Maggenberg in Tafers arbeiten Jugendliche regelmässig ihre Strafen ab. Verpflegungs-Leiter Peter Gross weiss, wie er mit den Jugendlichen umgehen muss. Er sage ihnen jeweils «Habt Ordnung!», und dann laufe der Arbeitseinsatz meist ohne Probleme ab. Die Jugendlichen müssen zum Beispiel putzen oder abwaschen. «Weshalb sie bei uns sind, interessiert uns nicht. Wir fragen nicht nach», sagt Peter Gross. Nebst anderen Gemeinden beschäftigt auch Wünnewil-Flamatt jugendliche Straftäter. Dem Alter entsprechend müssen sie Hauswartsarbeiten erledigen wie Wischen und Putzen oder auch das Einsammeln von Abfall.

Kursbesuch als Strafe

Was ebenfalls zur «persönlichen Leistung» als Strafe zählt, sind Kurse beim Strassenverkehrsamt oder bei der Suchtpräventionsstelle Freiburg. «Solche Kurse ordne ich mehrmals wöchentlich an», sagt Arthur Lehmann. Die Jugendlichen werden mit dem Besuch dieser Kurse bestraft, weil sie zum Beispiel beim Kiffen oder beim Fahren mit dem frisierten Motorrad erwischt wurden. ak

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