An den Ständen sowie in den Geschäften in der Nähe der Weihnachtsmärkte in Flamatt, Bulle und Murten darf an den Sonntagen vom 1., 8. und 15. Dezember gearbeitet werden. Dies hat das kantonale Arbeitsinspektorat entschieden und entsprechende Bewilligungen erteilt. Es ist der Ansicht, dass die im Arbeitsgesetz vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind, insbesondere was das dringende Bedürfnis angeht, schreibt das Amt für den Arbeitsmarkt in einer Mitteilung. Die Detaillisten Murten, der Verein Un marché de Noël à Bulle und das OK Chlouse-Sunntig hatten je ein Gesuch beim Arbeitsinspektorat eingereicht. Dieses stützt sich auf das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel. Die Weihnachtsmärkte der betroffenen Gemeinden blicken jeweils auf eine mehr als 20-jährige Tradition zurück. Die Arbeitgeber verpflichten sich aber zu einem Lohnzuschlag von mindestens 50 Prozent. Daneben hat das Arbeitsinspektorat für die Adventszeit 2019 noch keine weiteren Gesuche erhalten.
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