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Arbeitslosengeld auch für Teilzeitstudierende

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Im September 2009 hat eine 22-Jährige ihr Studium bei der Hochschule für Wirtschaft (HSW) Freiburg aufgenommen. Sie entschied sich für die berufsbegleitende Ausbildung zum Bachelor in Betriebsökonomie. Mitte Dezember meldete sie sich bei der Arbeitslosenkasse an. Doch das Amt für den Arbeitsmarkt befand, ihr stünden keine Arbeitslosengelder zu.

Das Amt argumentierte, Studierende seien nicht platzierbar: Ein Studium verlange ein derartiges Engagement, dass Studierende nicht über längere Zeit einer geregelten Arbeit nachgehen könnten. Die Studentin rekurrierte gegen den Entscheid–und führte als Beweis für ihre Vermittelbarkeit die 60-Prozent-Anstellung als Verkäuferin an, die sie unterdessen gefunden hatte. Doch das Amt für den Arbeitsmarkt befand, im Dezember sei nicht absehbar gewesen, dass die Studentin es schaffe, Arbeit und Studium auf die Dauer miteinander zu vereinbaren.

Die Studentin zog den Fall vor das Kantonsgericht. Und die verwaltungsrechtliche Abteilung gab ihr recht: Wer ein berufsbegleitendes Studium antrete, tue dies mit dem Ziel, nebst dem Studium zu arbeiten. Zudem habe die Studentin aktiv eine Stelle gesucht–bereits vor ihrer Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse. Das Kantonsgericht schickt das Dossier nun zurück zum Amt für den Arbeitsmarkt.

Hingegen bestätigt das Kantonsgericht in seinem am Montag veröffentlichten Entscheid, dass Studierende, die nur in den Semesterferien arbeiten, kein Anrecht auf Arbeitslosengelder haben. njb

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