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Arbeitsmarktfähigkeit: Eine Herausforderung

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Lebenslanges Lernen, Weiterbildungen und Höherqualifizierung sind Schlagworte, wenn es um den Erhalt der Chancen auf dem Arbeitsmarkt geht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr gesamtes Erwerbsleben beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, werden immer seltener, überhaupt nehmen gradlinige Erwerbs- und Karriereverläufe ab. Für die Arbeitnehmenden bedeutet das grosse Anforderungen, zum Beispiel an ihre Mobilität. Die grundsätzliche Herausforderung ist es, die Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten, so dass man mit intakten Chancen eine 40-jährige Erwerbstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt in Angriff nehmen kann.

Investiert wird ins Kader

In der Schweiz liegt die Verantwortung für diese Arbeitsmarktfähigkeit oft bei den einzelnen Arbeitnehmenden – die generelle Sorgfaltspflicht der Arbeitgeber wird kaum je auf dieses Thema angewendet. Zwar investieren Arbeitgeber durchaus in die Entwicklung ihrer Mitarbeiter, allerdings eher im Bereich ihrer Kader, wo sie sich einen direkten Mehrwert versprechen, und weniger in den generellen Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Angestellten. Aus dem «Barometer Gute Arbeit» von Travail Suisse wird deutlich, dass sich fast die Hälfte der Arbeitnehmenden in ihren Weiterbildungsbemühungen unzureichend unterstützt fühlen. Frappierend sind die Unterschiede je nach Bildungs- und Qualifikationsniveau der Arbeitnehmenden. Während die Weiterbildung der höher Qualifizierten zu beinahe 60  Prozent von ihren Arbeitgebern gefördert wird, ist dieser Wert bei den tiefer Qualifizierten mit rund 40  Prozent deutlich niedriger. Schlechtere Chancen durch geringe Förderung der Weiterbildung von tiefer qualifizierten Arbeitnehmenden manifestieren sich in den Arbeitslosenstatistiken: Während Personen ohne Abschluss auf Sekundarstufe  II weniger als 15  Prozent aller Erwerbstätigen in der Schweiz ausmachen, stellt diese Personengruppe beinahe 30  Prozent aller registrierten Arbeitslosen.

Herausforderung für die ALV

Im Rahmen der Fachkräfteinitiative hat der Bundesrat dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) den Auftrag erteilt, die Möglichkeiten der arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) bei strukturell bedingter beruflicher Umorientierung abzuklären. Dieser Bericht liegt jetzt vor. Er macht deutlich, «dass die berufliche Weiterbildung und Umorientierung von Stellensuchenden grundsätzlich nicht Aufgabe der ALV ist». Damit folgt das WBF der momentan verwaltungsintern weit verbreiteten Auffassung, wonach der primäre Zweck der ALV in der raschen (Re-)Integration arbeitsloser Personen in den Arbeitsmarkt besteht. Leider geht vergessen, dass im Zweckartikel des Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG (Art.  1 Abs.  2) die dauerhafte Eingliederung und die Vermeidung von Arbeitslosigkeit explizit als primäre Aufgaben erwähnt sind. Dass Bildungsmassnahmen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung ein Mauerblümchendasein fristen und von den Kantonen kaum genutzt werden, zeigt sich deutlich bei den finanziellen Relationen: So wurden 2016 für Ausbildungszuschüsse keine 20  Millionen Franken gesprochen – weniger als für Schlechtwetter- oder Insolvenzentschädigungen. Auch im Vergleich zu den über 5,5  Milliarden Franken ausbezahlten Arbeitslosenentschädigungen sind die Ausbildungszuschüsse nicht der Rede wert. In der Praxis der Kantone werden Bildungsmassnahmen höchstens für schwer vermittelbare Versicherte oder Nachholbildungen eingesetzt, nicht aber für Weiterbildungen oder Höherqualifizierungen mit Fokus auf den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit.

Eine verpasste Chance

Der Bericht des WBF hält sich eng an die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die geltende Praxis und verpasst so die Chance, zu zeigen, welche Möglichkeiten sich durch die Arbeitslosenversicherung bieten und welche Herausforderungen auf sie zukommen. Denn eines ist klar: Der fortschreitende Prozess der Digitalisierung wird die Frage nach dem Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit akzentuieren. Bei beschleunigtem Strukturwandel und zunehmend kurzlebigeren Arbeitsverhältnissen steigen auch die Anforderungen an Mobilität und Flexibilität für die Arbeitnehmenden. Dabei kommt der Weiterbildung die zentrale Funktion zu, die Chancen auf eine nachhaltige Arbeitsmarktpartizipation langfristig zu maximieren. Um diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern, braucht es neben der Bereitschaft der Arbeitnehmenden zu lebenslangem Lernen und der stärkeren Beteiligung der Arbeitgeber an den Weiterbildungsinvestitionen auch eine stärkere Unterstützung durch die öffentliche Hand – zum Beispiel über die ALV.

Gabriel Fischer ist Leiter Wirtschafts­politik bei Travail Suisse.

Digitalisierung

Mehr als bloss die Umwandlung von Daten

Der Begriff Digitalisierung wird auch als digitale Revolution bezeichnet, analog zum Begriff der industriellen Revolution. Doch was heisst Digitalisierung eigentlich? Technisch gesehen ist Digitalisierung die Umwandlung analoger Daten in ein digitales Format. Im Alltag heisst das: Wenn Sie Ihren Einkaufszettel statt von Hand nun auf einer App im Handy eintragen, dann findet eine Digitalisierung statt. Dies ist aber eigentlich nur die erste Stufe von Digitalisierung, denn es wäre viel mehr möglich, zum Beispiel eine Vernetzung mit Familienmitgliedern, um doppelte Einkäufe zu vermeiden, oder eine Vernetzung mit dem Kühlschrank, der meldet, was noch vorrätig ist und was nicht.

tr

Quelle: https://www.wissensdialoge.de

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