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Arbeitssuchende müssen sich in Villars-sur-Glâne nun auch direkt beim RAV anmelden

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Bisher mussten sich Stellensuchende in Villars-sur-Glâne bei der Gemeinde arbeitslos melden. Ab dem 1. Juli wird diese Regelung angepasst: Zuständig ist neu das regionale Arbeitsvermittlungszentrum des Saanebezirks.

Villars-sur-Glâne war die letzte Gemeinde im Kanton, in der sich arbeitslose Personen bei der Gemeinde selbst anmelden konnten. Doch das ist ab dem 1. Juli vorbei: Wie in anderen Gemeinden auch, ist dann das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) des Saanebezirks zuständig. Das schreibt die Gemeinde in einem Communiqué.

Grund für die Anpassung ist eine Änderung im Arbeitsvermittlungsgesetz und im Arbeitslosenversicherungsgesetz. Seit 2012 sind die RAV für die Anmeldung von arbeitssuchenden Personen zuständig. Allerdings erlaubte eine Ausnahmeregelung die Delegierung der Aufgabe an die Gemeinden, wenn diese gewisse Bedingungen erfüllten.

Wie die Gemeinde schreibt, verfügt das RAV des Saanebezirks über die nötigen Ressourcen, um diese monatlich 30 bis 40 Anmeldungen durchzuführen. Der Mehraufwand werde durch eine interne Reorganisation aufgefangen. Neue Stellen werden keine geschaffen. Ausserdem habe die neue Regelung auch keinen Stellenabbau bei der Gemeinde Villars-sur-Glâne zur Folge.

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