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Arbeitsunfall auf der Baustelle im Werkhof

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In der Freiburger Unterstadt wird der Werkhof umgebaut: Das 1520 erbaute Gebäude, das früher als Werkstatt für den Schiffbau gedient hatte, wurde 1998 durch einen Brand zerstört – nur die Fassade stand noch. Vor zwei Jahren genehmigte der Freiburger Generalrat einen Kredit von 6,1 Millionen Franken für den Umbau. Neu sollen im Werkhof auf vier Etagen nebst der Martini-Maquette – der dreidimensionalen Abbildung der Stadt nach einem Plan von 1606 – auch eine ausserschulische Betreuung der Stadt, die Präventionsorganisation Reper, der Quartierverein sowie das Beschäftigungsprogramm Frima Formations einziehen.

Der Umbau geht voran; doch im Februar 2016 stürzte im ersten Stock ein provisorischer Boden ein. Dieser war aus Verschalungsplatten zusammengesetzt. Ein rund drei Meter hohes Metallstück, 300 Kilogramm schwer, musste auf dem Boden abgestellt und vertikal in die Verschalung eingesetzt werden. Als der Kran das Metallstück in die Verschalung einführte, verschob sich der Boden leicht – bis er einstürzte. Drei Arbeiter standen zu diesem Zeitpunkt darauf; zwei stürzten in die Tiefe und wurden verletzt. Der eine erlitt ein Schädeltrauma und hatte einen gebrochenen Unterarm und ein gebrochenes Handgelenk. Er reichte im Oktober eine Klage ein. Der andere kam mit einem verletzten Knie davon.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat nun den Vorarbeiter der Baustelle mittels Strafbefehl verurteilt: Er habe den Boden nicht genügend absichern lassen. Zudem hätte er dafür sorgen müssen, dass sich bei einer so heiklen Arbeit keine Arbeiter auf dem Boden aufhielten. Hingegen ging der Staatsanwalt nicht auf die Klage wegen Körperverletzung ein: Der Arbeiter habe sich erst acht Monate nach dem Unfall gemeldet, das sei zu spät. Der 61-jährige Vorarbeiter erhält eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen; die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Er muss für die Verfahrenskosten von rund 400 Franken aufkommen.

njb

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