Eine Freiburger Transportgesellschaft wurde zu 2500 Franken Busse verurteilt. Sie hat während sechseinhalb Jahren die Arbeits- und Ruhezeiten eines LKW-Fahrers weder aufgeschrieben noch kontrolliert. Zudem hat die Firma die Daten des Fahrtschreibers nicht aufbewahrt, ja gar nicht erst eingefordert. Damit habe sie keine Sorge zu den Ruhezeiten des Mitarbeiters getragen, begründete die Staatsanwaltschaft ihren Entscheid. daf
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- 29.03.2024
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