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Puk: Nicht vors Bundesgericht

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Der Generalrat der Stadt Freiburg kann keine parlamentarische Untersuchungskommission (Puk) ins Leben rufen. Dies hat das Kantonsgericht entschieden (FN vom 29. Januar). Das Büro des Generalrats hat gestern beschlossen, diesen Entscheid zu akzeptieren und auf den Weg vors Bundesgericht zu verzichten, wie Generalratspräsident Jean-Jacques Marti auf Anfrage sagte. «Wenigstens wissen wir jetzt, wer welche Kompetenzen hat», sagt Marti. Der Generalrat akzeptiere damit auch, dass der Syndic für die Belange des Gemeinderats zuständig sei und der Generalratspräsident fürs Parlament.

Der Gemeinderat muss den Generalrat nicht über die Aktivitäten der Gemeindeverbände informieren, welchen die Stadt angeschlossen ist. Die Geschäftsberichte der Gemeindeverbände genügten zur Information, befand der Oberamtmann (FN vom 27. Januar). Der Generalrat zieht diesen Entscheid nicht vors Kantonsgericht. njb

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