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5-prozentige Steuersenkung

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Der Staatsrat wollte bekanntlich nur den Mittelstand entlasten, und zwar die Einkommensklassen zwischen 50000 und 100000 Franken. Die parlamentarische Kommission hingegen wollte allen natürlichen Personen ein Steuergeschenk machen und gleichzeitig die Auswirkungen der kalten Progression von 2,44 Prozent ausgleichen. So wird der Steuertarif in den Jahren 2001 und 2002 um 3 Prozent, ab dem Jahre 2003 um 5 Prozent gesenkt. Mit 64 zu 29 Stimmen setzte sich die Kommission gegenüber dem Staatsrat durch, obwohl Finanzdirektor Urs Schwaller betonte, dass die Kantonsfinanzen diesen Ausfall nicht verkraften können. Abgelehnt hat das Parlament hingegen einen Antrag der FDP-Grossräte Jean-Jacques Collaud und Philippe Micheloud, die eine 5-prozentige Senkung ab dem Jahre 2001 wollten, also nicht in zwei Etappen.

Es lag aber auch ein anderer Antrag auf dem Tisch, jener der Minderheit der Kommission. Wie deren Sprecher Michel Monney ausführte, wollte sie einerseits die Familie (steuerbare Einkommen zwischen 20000 und 30000 Franken) entlasten, andererseits mit einer linearen Reduktion die kalte Progression ausgleichen. Ihr Antrag wurde aber mit 54 zu 38 Stimmen abgelehnt. Verworfen wurde auch der SP-Antrag, die Mindeststeuer von 40 Franken zu streichen.

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