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Am Steuer eingenickt

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Am Steuer eingenickt

Zwei Monate wegen fahrlässiger Tötung

Das Strafgericht des Saanebezirks hat am Montag einen 23-jährigen Greyerzer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er war vor einem Jahr auf der Autobahn A 12 am Steuer seines Autos eingeschlafen und hatte einen Unfall mit tödlichem Ausgang verursacht.

Von JEAN-LUC BRÜLHART

Der 3. August des vergangenen Jahres war ein schwül-heisser Tag. Der damals 22-jährige André* machte sich um 17.30 Uhr nach der Arbeit auf den Heimweg. Müde vom Arbeitstag, aber nicht erschöpft, wie der Landmaschinen-Mechaniker am Montag vor dem Strafgericht des Saanebezirks aussagte. Zur Erfrischung öffnete er während der Fahrt das Fenster auf der Fahrerseite.

Konnte Aufprall nicht verhindern

Gegen 18 Uhr ist er dann aber auf der Autobahn A 12 auf der Höhe von Magnedans in Fahrtrichtung Bulle eingeschlafen. Wenige Augenblicke später war er wieder erwacht, konnte aber nicht verhindern, dass er mit dem vor ihm fahrenden Auto kollidierte. Dieses kam nach dem heftigen Aufprall von der Strasse ab, überschlug sich und kam 115 Meter nach dem Aufprall bei einem Baum zu stehen. Die drei Insassen, eine dreiköpfige Familie, wurden verletzt ins Spital gebracht. Der Vater sass auf dem Rücksitz und hatte kurz vor der Kollision die Gurten gelöst, der Sohn war ebenfalls nicht angegurtet.

Alle schienen sich von den Verletzungen zu erholen. Zwei Wochen nach dem Unfall aber kam es beim Vater zu einer Embolie, der er erlegen ist. Die Frau, sie war am Steuer des Wagens, und ihr Sohn leiden noch heute unter den psychischen Folgen des Unfalls.

Das Gericht sah den Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und dem Tod des Mannes als erwiesen an und verurteilte den 23-jährigen Greyerzer wegen fahrlässiger Tötung und einfacher Körperverletzung zu zwei Monaten Gefängnis. Gerichtspräsident Nicolas Ayer stütze sein Urteil auf einen Bundesgerichtsentscheid, wonach es nicht möglich ist, dass eine gesunde Person am Steuer einschläft ohne Vorzeichen. «Der Angeklagte hätte darum seine Fahrt vorher unterbrechen müssen», sagte Ayer.

Teil der Trauerarbeit

Als Teil der Trauerarbeit für die Anklägerin beschrieb Anwalt Pierre Mauron den Prozess. Sie wolle Gerechtigkeit erfahren, obwohl sie wisse, dass auch ein Urteil ihren Mann nicht zurückbringen könne. «Zudem soll dem Angeklagten noch einmal bewusst gemacht werden, was er mit seinem Fehlverhalten verursacht hat.»

Bernard Loup, Verteidiger des Angeklagten, hat die Fehlbarkeit seines Mandanten nicht angezweifelt. Er hob aber hervor, dass die Hitze und die Monotonie der Autobahn die Müdigkeit beeinflusst hätten. Nicht geklärt werden konnte die Fahrgeschwindigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt des Aufpralls. Es sei aber möglich, dass André nach dem Einnicken das Auto unbewusst beschleunigt habe. Nach Aussagen der Anklägerin war der Aufprall sehr heftig gewesen.

«Grosses Risiko auf sich genommen»

«Müdigkeit am Steuer ist nichts Harmloses», sagte Jonathan Cornu, Vertreter der Staatsanwaltschaft. Bei ersten Anzeichen sei die Fahrt zu unterbrechen und ein Halt einzulegen – notfalls auf dem Pannenstreifen. Alles andere sei ein Fehlverhalten. «Der Angeklagte hatte das Recht, müde zu sein. Nicht aber in diesem Zustand Auto zu fahren», sagte Cornu. Er habe ein grosses Risiko auf sich genommen, zumal er während der Stosszeit und mit hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen sei.

*Name geändert

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