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Eine sechste Beschwerde

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Gegen die Wahl in den Verfassungsrat ist beim Staatsrat mittlerweile eine sechste Beschwerde eingegangen. Es handelt sich um jene von Peter F. Kopp von der Freien Liste Sense. Maria Theresia Zurrên-Krummenacher, die ebenfalls Beschwerde eingereicht hat (vgl. FN vom 4. April), legt Wert darauf zu ergänzen, dass sie in erster Linie eine Annullierung der Wahl fordert, weil den amtlichen Wahlunterlagen keine Wahlanleitung beigelegt worden war.

Der Staatsrat wird nun die Beschwerden behandeln. Er wird sie dabei an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, die sie begutachtet. Der Staatsrat wird dann seine Anträge bezüglich Gültigkeit der Wahlen dem Verfassungsrat stellen. Parallel dazu wird die Validierungskommission diese Anträge prüfen. Darüber entscheiden wird schliesslich der Verfassungsrat an seiner ersten Sitzung vom Dienstag, 30. Mai 2000. Diese Entscheide können angefochten und bis zum Bundesgericht weitergezogen werden.

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