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Gefundene Hunde der Polizei melden

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Polizei und Tierschutzverein appellieren an Finder und Besitzer

Jedes Jahr landen im Kanton Freiburg Hunderte von Hunden bei der Polizei und beim Tierschutzverein. Es handelt sich um Tiere, die ausgesetzt wurden, aber vielfach auch um Hunde, die von zu Hause ausgerissen sind. Die Polizei und der Tierschutzverein machen in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass diese Tiere von ihren Besitzern oft verzweifelt gesucht werden. Sie erinnern daran, dass für solche Findelhunde die Kantonspolizei zuständig ist. Die Polizei holt sie am Fundort ab und bringt sie zu sich oder ins Tierheim des Tierschutzvereins. Sie avisiert auch die Besitzer, falls ihr Tier identifiziert worden ist.

Auch Tierschutzverein
benachrichtigen

Polizei und Tierschutzverein geben weiter bekannt, dass Hunde, die gesucht werden, der Zentrale der Kantonspolizei (Nr. 117) und mit Vorteil auch dem Freiburger Tierschutzverein unter den Nummern 026/9219411 (Zentrale) oder 026/6633375 (Tierheim) zu melden sind. Bei Rückgabe des gesuchten Tieres verlangen Polizei und Tierschutzve-rein einen Unkostenbeitrag.

Zugelaufene Hunde dürfen
nicht behalten werden

Die Polizei und der Tierschutzverein weisen weiter darauf hin, dass ein zugelaufener Hund ihnen übergeben werden muss. «Wer ein fremdes Tier behält, macht sich strafbar. Auch angefahrene und verletzte Tiere sind der Kantonspolizei zu melden», fahren sie fort und teilen mit, dass die Hunde zuerst bei der Polizei bleiben, spätestens nach vier Tagen aber ins Tierheim des Freiburger Tierschutzvereins in Châ-bles bei Estavayer-le-Lac gebracht werden. Alle Findeltiere – mit Ausnahme von Wildtieren – können auch direkt in dieses Tierheim gebracht werden (ausserhalb der Bürozeiten nur mit telefonischer Voranmeldung).

«Meldet sich der Hundebesitzer innerhalb von 10 Tagen nach Verlust des Tieres nicht, sucht der Tierschutzverein für das Tier ein neues Heim», erklärt Regula Schwarzenbach, Präsidentin des Tierschutzvereins.

Hundemarke
am Halsband befestigen

Dem Tierschutzverein ist es auch ein Anliegen, die Hundehalter des Kantons Freiburg an ihre Pflichten zu erinnern. So sind sie verpflichtet, die Hundetaxe zu bezahlen und die Hundemarke am Halsband des Tiers zu befestigen. «Damit kann das Tier identifiziert und dem Besitzer zurückgegeben werden. Tierhalter, deren Hunde ohne Hundemarke aufgefunden werden, machen sich strafbar», gibt Regula Schwarzenbach zu verstehen.

Die Polizei, der Kantonstierarzt und der Tierschutzverein empfehlen zudem die Markierung des Hundes mit einem Mikrochip und dessen Registrierung in der gesamtschweizerischen Datenbank. Im Kanton Neuenburg ist diese Markierung gar obligatorisch. Für das Anbringen der Mikrochips sind die Tierärzte zuständig.

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