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Kantonsgericht und Staatsrat handeln

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Kantonsgericht und Staatsrat handeln

Expertise über die Führung der Strafuntersuchung löst erste Massnahmen aus

Die Strafkammer des Kantonsgerichts hat den Untersuchungsrichtern die nötigen Weisungen gegeben, damit die von den Gutachtern aufgedeckten Verfehlungen und
Missstände nicht mehr vorkommen. Dies hat Fabienne Hohl, Präsidentin des Kantonsgerichts, gestern bekannt gegeben.

Von WALTER BUCHS

Das am 9. Mai abgegebene Expertengutachten ist vom Staatsrat und Kantonsgericht an sechs gemeinsamen Sitzungen behandelt worden. In der Zwischenzeit sind die Unterlagen auch übersetzt worden. Die Expertise, welche durch eine Indiskretion bereits vor zwei Wochen an die Öffentlichkeit gelangte, sowie der Bericht zum Postulat von CSP-Grossrat Joseph Brügger, dank dem ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde, sind am Mittwoch den Medien vorgestellt worden (siehe auch Seite 5).

Regierung überrascht

Zum Ergebnis der Untersuchungen der beiden Experten gesteht der Staatsrat, dass «er durch das Ausmass der festgestellten Missstände im Strafuntersuchungswesen, die selbst dem Kantonsgericht als Aufsichtsbehörde anscheinend nicht in genügendem Masse bekannt waren, ziemlich überrascht wurde.» Das Kantonsgericht sei aber fest entschlossen, alles Nötige vorzukehren, damit «ein solches Ausser-Kontrolle-Geraten» nicht mehr vorkommen kann, heisst es in den soeben den Mitgliedern des Grossen Rates zugestellten Unterlagen.

In diesem Zusammenhang hat die Präsidentin des Kantonsgerichts, Fabienne Hohl, den Medienvertretern mitgeteilt, dass die Strafkammer sich sofort nach ihrer personellen Neubesetzung vom 15. Juni mit dem Präsidenten des Untersuchungsrichteramtes getroffen habe. In den letzten zehn Tagen haben Unterredungen mit den fünf Untersuchungsrichtern stattgefunden, welche vom Gutachten in der einen oder anderen Art betroffen sind.

Verweise ausgesprochen

Die Präsidentin des Kantonsgerichts gab bekannt, dass die Verfehlungen und Vorwürfe von einer Ausnahme abgesehen alle mehr als zwei Jahre zurückliegen. Deshalb könnten gemäss geltenden Bestimmungen keine Disziplinaruntersuchungen mehr eingeleitet werden. Und das in letzten Jahren vorgekommene, fehlerhafte Verhalten rechtfertige keine solche Massnahme.

Wie Fabienne Hohl weiter ausführte, sind aufgrund des heutigen Wissensstandes keine weiteren Verfahren zu erwarten, welche die Arbeitsweise der Untersuchungsrichter betrifft. Es seien aber die notwendigen Instruktionen erteilt worden, damit sich die gemachten Fehler nicht wiederholen. Diese Anordnungen seien zudem ausdrücklich als Verweis zu verstehen.

Weisungen überprüft und ergänzt

Im Sinne der Vorschläge der Experten wird gegenwärtig gemäss Fabienne Hohl ein Reglement über das Untersuchungswesen beraten. Nächstens werden Grundsatz und Inhalt eines Reglements zur Medienberichterstattung geprüft. Bis zum 30. September werde die Strafkammer angeben, welche Weisungen, die vor Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung erlassen wurden, noch gültig sind, und allenfalls werden weitere Vorschriften erlassen. Schliesslich will das Kantonsgericht bis Ende Jahr studieren, welche Punkte in der Strafprozessordnung aufgrund des Gutachtens zu ändern sind und dem Gesetzgeber entsprechende Vorschläge machen.

Die Führung der Untersuchungsdossiers und der -protokolle ist von den Experten sehr stark bemängelt worden. Gemäss Angaben von Kantonsrichterin Hohl hat der Präsident des Untersuchungsrichteramtes bereits erste Massnahmen getroffen, um diese Regeln genau zu umschreiben und zu vereinheitlichen. Laut Bericht des Staatsrates zum Postulat von Grossrat Brügger können diese Vorschriften zum grossen Teil sofort umgesetzt werden, ohne dass eine Intervention der Aufsichtsbehörde oder gar des Gesetzgebers nötig wäre.

Änderung der Strafprozessordnung

Staatsratspräsidentin Ruth Lüthi zeigte sich vor den Medienvertretern befriedigt darüber, dass das Kantonsgericht alles unternimmt, «um Fehler künftig zu vermeiden». Sie wies zudem darauf hin, dass die Kritik der Experten sich hauptsächlich auf die Periode vor dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung (1. Dezember 1998) bezieht, und dass gemäss den Experten die Führung der Strafuntersuchungen seither, «abgesehen von einigen noch vorzunehmenden Anpassungen, als normal bezeichnet werden kann».

Wie Justizdirektor Claude Grandjean hiezu ergänzte, wird der Staatsrat in einigen Punkten Änderungen und Präzisierungen der Strafprozessordnung (StPO) vorschlagen. So sollen beispielsweise in Fällen der Kleinkriminalität Lösungen gefunden werden, um unnötige Überbelastungen zu vermeiden. Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Polizei und Untersuchungsrichtern bei den Voruntersuchungen, die das Verhältnis der betroffenen Parteien zum Teil stark belastet hat, soll besser umschrieben werden, mit dem Ziel, gewisse Aufgaben an die Polizei zu delegieren. Des Weiteren sollen mehr Mittel für die Aus- und Weiterbildung der Untersuchungsrichter bereitgestellt werden. Schliesslich ist auch noch vorgesehen, die Aktivitäten der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Strafuntersuchungen zu straffen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Der Staatsrat will jetzt eine Teilrevision der StPO beschleunigen, so dass er dem Grossen Rat noch in diesem Jahr einen Entwurf unterbreiten kann.

«Ausführlich und schonungslos»

In seinem Bericht zum Postulat Brügger, den der Staatsrat zusätzlich zum Text der Experten ausgearbeitet hat, stellt dieser fest, dass das Gutachten «klar formuliert, ausführlich und schonungslos»
ist. Es würden als «schwerwie-
gend bezeichnete Missstände» aufgezeigt, wobei er die Punkte, die ihm besonders wichtig scheinen, aufzählt.

Die Regierung unterstreicht, dass formelle Mängel in der Vorgehensweise sowie fehlende Methodik in der Arbeitsweise und -planung der Untersuchungsrichter den meisten festgestellten Missständen zu Grunde liegen. Unhaltbar findet er die langen Wartezeiten und Verspätungen bei der Behandlung der Fälle sowie die Tatsache, dass in einer Reihe von Fällen die Rechte der Parteien nicht gewahrt wurden. Gemeint sind dabei unter anderem Verletzung des rechtlichen Gehörs, fragwürdige Praktiken bei Telefonkontrollen oder Verletzung der Unschuldsvermutung.

Sorge bereitet dem Staatsrat die Tatsache, dass die Beziehungen zwischen Untersuchungsrichtern und der Polizei in schwerem Masse gestört sind. Das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen Probleme und Aufgaben müsse verbessert werde. Gravierend ist für den Staatsrat zudem die Tatsache, dass die Aufsicht durch die Strafkammer des Kantonsgerichts, deren Direktiven oft nicht oder nicht richtig angewandt wurden, zu wenig effizient war.

Schliesslich erinnert der Staatsrat daran, dass nach Meinung der Experten die Oberaufsicht über die Gerichtsbehörden letztlich dem Grossen Rat zukommt. Dieser wird bei der Behandlung des Berichts, wie die Präsidentin des Kantonsgerichts gestern einräumte, zu beurteilen haben, ob ihm die eingeleiteten und vorgeschlagenen Massnahmen genügen. wb

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