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Keine Hanfernte im Jahre 2000?

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Untersuchungsrichter André Piller will Hanfernte verhindern

«Die Gesetzeslage ist klar: Der Hanf-anbau zu Zwecken der Gewinnung von Betäubungsmitteln und der Verkauf sind verboten. Es gibt genügend Bundesgerichtsentscheide, die dies bestätigen», erklärt André Piller gegenüber den FN und bestätigt eine Meldung von Radio Freiburg, wonach er rund 15 Verfahren gegen Hanfbauern im Kanton Freiburg eingeleitet hat. «Ich habe gehofft, dass die Leute nach dem CannaBioland-Prozess von selber auf den Hanfanbau verzichten. Bekanntlich verzögert sich aber der Prozess. Ich habe mit Hanfbauern gesprochen. Sie wollen aber weiterhin Hanf anbauen», begründet André Piller seine Aktion.

1 Million beschlagnahmt

Nach seinen Worten geht es nicht nur darum, den THC-Gehalt des Hanfs zu prüfen – die Toleranzgrenze liegt bei 0,3 Prozent. Es gilt auch nachzuweisen, für welche Zwecke der Hanf verwendet wird. «Man kennt im Allgemeinen die Abnehmer», hält André Piller fest und lässt somit durchblicken, dass der im Kanton Freiburg angepflanzte Hanf vorwiegend zur Gewinnung von Betäubungsmitteln dient. Mehr will er aber zur laufenden Untersuchung nicht sagen.

André Piller bestätigt aber, dass er im Zusammenhang mit dem Hanfhandel eine Million Franken beschlag-nahmt hat, wie dies die Westschweizer Tageszeitung «Le Matin» in ihrer Donnerstag-Ausgabe berichtet hat. «Diese Aktion steht aber nicht im Zusammenhang mit der Beschlagnahmung von Postpaketen. Sie ist bereits im vergangenen Dezember erfolgt», fügt er bei und korrigiert entsprechende Medienberichte.

Proben genommen

Der Hanfbauer Armin Käser vom CannaBioland in Litzistorf sieht es natürlich anders. Er bestätigt, dass bei ihm und andern Hanfbauern Proben genommen wurden, um den THC-Gehalt zu prüfen. Er sieht aber in seinem Handeln nichts Illegales. So weist er darauf hin, dass er und auch seine Vertragsbauern die Hanfsorte «Sativa» anpflanzen, wie dies schon in den 60er Jahren getan wurde, und nicht indischer Hanf, aus welchem Betäubungsmittel gewonnen werden.

Armin Käser hält zudem fest, dass er mit einem internationalen Labor in Köln zusammenarbeitet, das ihm die Heilwirkung seines Hanfs bestätigt. «Ich will auch wissen, was meine Kunden mit dem Hanf machen», fügt er bei und gibt zu verstehen, dass er eine Kundenkartei mit den notwendigen Angaben führt. «Die Kunden werden auch fotografiert, und es wird eine Kundenkarte ähnlich einer Identitätskarte erstellt», erklärt er gegenüber den FN weiter.
Allerdings kann er eine gewisse Grauzone nicht ganz ausschliessen. «Wenn es eine solche gibt, darf aber die Freiburger Justiz das Gesetz nicht einseitig zu ihren Gunsten interpretieren», fährt Armin Käser fort und bedauert, dass das Bundesgesetz erst im Jahre 2002 revidiert resp. in Kraft sein wird, «das dann für klare Verhältnisse sorgen wird».

«Nichts als Schikanen»

Armin Käser hat in den letzten Jahren nach eigenen Aussagen nichts als Schikanen der Freiburger Justiz erlebt, obwohl er den Hanf zu Heilzwecken anbaut. «Anderswo hätte ich Komplimente für meinen Hanfanbau erhalten», führt er weiter aus und macht darauf aufmerksam, dass er seine fünf Hektaren ohne Subventionen anbaut. Während der Saison beschäftigt er 25 Personen auf seinem Betrieb und 35 Heimarbeiter. Dass sein Hanf teuer sein soll, wie dies ihm die Freiburger Justiz vorhält, lässt er nicht gelten. «Es handelt sich um einen biologischen Anbau mit viel Handarbeit. Der Preis von 1,20 Franken pro Gramm ist durchaus berechtigt», betont er und geht mit der Justiz einig, dass es nicht in Ordnung ist, wenn Händler das Zehnfache verlangen.

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