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Kosten-Nutzen-Denken im Sozialen

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23. Sozialtagung berät Konsequenzen des neuen Subventionssystems

Pro Infirmis Schweiz hat für das laufende Jahr einen Pilot-Leistungsvertrag mit dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV). Pro Infirmis Freiburg verhandelt mit dem Kanton über einen Leistungsvertrag auf der Grundlage des neuen Subventionsgesetzes. Da alle Sozialinstitutionen, die öffentliche Mittel erhalten, bis nächstes Jahr ein System des Qualitätsmanagements einführen müssen, hat sich die Vereinigung der Freiburgischen Sozialinstitutionen (VFSI) an ihrer gestrigen 23. Sozialtagung in Grangeneuve mit der Thematik auseinander gesetzt.

Herausforderung und Chance

Vertreter der Pro Infirmis Freiburg haben den vielen anwesenden Mitgliedern der VFSI aufgezeigt, wie sie die Ausarbeitung eines Qualitätssystems angepackt, welche Überlegungen sie dabei bewegt haben und welche Auswirkungen sie erwarten. Trotz aller Vorbehalte, ob man im Sozialbereich die unterschiedlichen Formen der Betreuungsaktivitäten überhaupt quantifizieren und bewerten kann, sehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pro Infirmis auch zahlreiche positive Ansätze.

Die Formulierung des Leistungsauftrages und die periodische Überprüfung und Einschätzung der Leistung wird nach ihrer Meinung die Legitimation der Sozialarbeit in der Öffentlichkeit und den politischen Gremien gegenüber erhöhen. Die Verantwortlichkeiten werden klarer geregelt: jene der politischen Entscheidungsgremien einerseits und der ausführenden Sozialinstitutionen andererseits. Schliesslich wird, so schätzen es die Verantwortlichen ein, eine Leistungsvereinbarung auch mehr Transparenz schaffen über die zu erbringenden Leistungen und deren Kosten.

Werte des beruflichen Handelns

Jean-Marie Egger, Leiter besondere Dienstleistungen der Pro Infirmis Freiburg, zeigte auf, wie seine Institution sich an die Ausarbeitung eines neuen Leitbildes gemacht hat, welches unter den neuen Voraussetzungen zum Gradmesser der beruflichen Haltung und des beruflichen Verhaltens werden soll. Damit soll auch ein dynamischer Prozess eingeleitet werden, wie später ebenfalls von seiner Kollegin Evelyne Charrière unterstrichen wurde.

Angesichts der grundlegenden Veränderung, welche die Einführung eines Qualitätssicherungs-Systems bringe, habe sich Pro Infirmis Freiburg genügend Zeit genommen, um über berufsethische Werte nachzudenken, betonte Jean-Marie Egger. Denn man dürfe nicht vergessen, dass es «im sozialen Bereich – nicht nur hier – aber hier in besonderer Weise -, immer noch um Menschen gehe:Klienten und Klientinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, um uns selber und nicht zuletzt um eine menschliche Gesellschaft».
Evelyne Charrière, Leiterin der Pro-Infirmis-Beratungsstelle, ging in ihren Ausführungen ausführlich auf den Leistungsvertrag als Hauptelement des neuen Subventionsmodells ein. Dieses neue Instrument erinnere an die Notwendigkeit des sozialen Zusammenhalts und des sozialen Dialogs. Es gebe zudem Mittel, diese zu verwirklichen und im Alltag zu überprüfen, betonte Evelyne Charrière.

Mit Leistung Legitimität verstärken

Nach einem Überblick über die Grundsätze der «wirkungsorientierten Verwaltungsführung»(New Public Management) und deren Entstehen stellte Adolphe Gremaud, Geschäftsleiter der Pro Infirmis Freiburg, fest, dass die wirtschaftlichen Normen heute generell zum Standard werden. Mit dem Ausbau der Mittel zur staatlichen Kontrolle nehme zudem der Druck der öffentlichen Hand zu. Da müsse man sich nichts vormachen.

Auch die Sozialinstitutionen seien also aufgefordert, mit den gleichen personellen und finanziellen Mitteln wie heute mehr zu leisten. Das habe ebenfalls das BSV klar gesagt. Das sei, so Adolphe Gremaud, zum Teil möglich, aber nicht zu jedem Preis. Mit dem Ratschlag, dass sich die im Sozialbereich Tätigen der neuen Situation stellen sollen, betonte er:«Seien wir grosszügig im Einsatz, innovativ in der Arbeitsweise; versprechen wir, was wir halten können, und tun wir, was wir versprochen haben. So werden wir den Entscheidungsträgern gegenüber eine neue Legitimität erlangen.»

Neue Modalitäten im Kanton

Im Kanton Freiburg tritt am 1. Januar 2001 ein Subventionsgesetz in Kraft. Danach werden Subventionen nach den Grundsätzen gewährt, die in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit mit denjenigen vergleichbar sind, die in der kantonalen Verwaltung zur Anwendung kommen.

Staatsrat Urs Schwaller hat ges-tern in Grangeneuve vor den Vertretern der VFSI die künftigen Anforderungen des Kantons an die Subventionsempfänger erläutert. Danach werden auch im Kanton Subventionen nach erbrachten Leistungen gewährt und zwar in Form von Pauschal- oder Globalbeiträgen.
Gemäss dem Finanzdirektor gehören zu den Voraussetzungen eine Leistungsanalyse, das Definieren von Indikatoren und Messstandards, Berechnung der Kosten der Leistungen und die Festlegung eines Systems der Erfolgskontrolle. Auf eine entsprechende Frage hin beteuerte Urs Schwaller, dass der Kanton ein einfaches System mit wenigen Kriterien suche. Eine unabhängige Kommission wird die Prüfung vornehmen. Zudem habe der Kanton eine lange Übergangszeit vorgesehen.
Neben gewissen Anforderungen an die Subventionsempfänger hat das neue System nach Meinung des Finanzdirektors für diese auch Vorteile, etwa die Sicherheit, dass eine gesprochene Subvention auch ausbezahlt wird. Zum Schluss seiner Ausführungen ging Staatsrat Schwaller noch auf den interkantonalen Finanzausgleich ein, so wie er im Moment vorliegt, und die sich daraus ergebende Aufgabenteilung Bund-Kantone. Gerade im Sozialbereich sind etliche Umlagerungen vorgesehen.

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