Gegen Pierre Nidegger, den Kommandanten der Freiburger Kantonspolizei, ist eine weitere Strafklage eingereicht worden. Der Verein Schweizer Hanf-freunde und -freundinnen wirft Nidegger vor, im Zusammenhang mit dem CannaBioland in Litzistorf falsche Vorwürfe erhoben zu haben.
Gemäss dem Verein Schweizer Hanffreunde hat Nidegger in sämtlichen «CannaBio»-Rapporten den Begriff «Marijuhana» benutzt und die CannaBio-Verantwortlichen damit fälschlicherweise des Anbaus von illegalem indischem Hanf bezichtigt. Im CannaBioland wird laut dem Verein jedoch ausschliesslich einheimischer Hanf angebaut, der nicht unter die Betäubungsmittelgesetzgebung fällt. Den Begriff «Marijuhana» habe Nidegger wider besseres Wissen gebraucht.
Mit der Behandlung dieser Klage ist der Greyerzer Gerichtspräsident Louis Sansonnens betraut worden.