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Steuererleichterungen von 31 Mio. beschlossen

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Steuererleichterungen von 31 Mio. beschlossen

Der Grosse Rat hat die erste Lesung der Revision des kantonalen Steuergesetzes beendet

Der Grosse Rat hat gestern Abend die erste Lesung des neuen Steuergesetzes beendet. Rund 31 Mio. Franken werden dem Staat jährlich in der Kasse fehlen, wenn die beschlossenen Steuererleichterungen ab dem Jahre 2001 in Kraft treten. Diese entlasten die natürlichen Personen um gut 25 Mio., die juristischen um 5,4 Mio. Franken.

Der Staatsrat will aber versuchen, den Grossen Rat in der zweiten Lesung (Juni-Session) da und dort umzustimmen, damit der Staatshaushalt doch nicht allzu arg strapaziert wird. Der Entwurf des Staatsrates sah ursprünglich Steuererleichterungen in der Höhe von 19 Mio. vor.

Parlamentarische Kommission
setzte sich durch

Ob sich in zweiter Lesung viel ändert, ist allerdings fraglich. Die parlamentarische Kommission unter dem Präsidium des Steuerexperten Jean-Louis Romanens (cvp, Sorens) setzte sich stets klar durch. So hat der Grosse Rat beschlossen, dass die Sozialabzüge für Kinder ab dem Jahre 2001 neu 4700 resp. 5700 Franken (ab dem dritten Kind) oder 1300 Franken mehr als heute betragen werden. Der Rat hat auch entschieden, dass die Steuerzahler einen Betrag von 2000 Franken pro Kind unter 12 Jahren abziehen können, sofern beide Ehegatten erwerbstätig sind und sie die Betreuung ihrer Kinder Drittpersonen anvertrauen (Kinderkrippen, Tageseltern usw.). Diesen Abzug können auch allein stehende Mütter geltend machen.

Zudem werden alle Steuerzahler in den Genuss einer fünfprozentigen Tarifsenkung kommen, die allerdings in zwei Etappen vorgenommen wird. Eine dreiprozentige Tarifsenkung gibt es in den Jahren 2001 und 2002, ab dem Jahre 2003 sind es dann fünf Prozent. Und am Dienstagabend hat der Grosse Rat beschlossen, die Gewinnsteuer für Unternehmen von heute 13,2 neu auf 10 Prozent zu senken.

Wechsel zur einjährigen
Gegenwartsbesteuerung

Mit dem revidierten Steuergesetz wird auch der Wechsel zur einjährigen Gegenwartsbesteuerung auf Einkommen und Vermögen vorgenommen. Dies bedeutet, dass der Steuerzahler künftig das Einkommen versteuern muss, das er im gleichen Jahr erzielt hat. Im Jahre 1999 und 2000 entrichten die Steuerzahler bekanntlich Steuern auf dem Einkommen, das sie in den Jahren 1997 und 1998 erzielt haben. Im Jahre 2001 werden sie aber das Einkommen des Jahres 2001 versteuern.

Gegen diesen Systemwechsel hatte im Grossen Rat niemand etwas einzuwenden. Nach Finanzdirektor Schwaller wird der Staatsrat das Publikum umfassend über diesen Wechsel informieren, sobald das Gesetz vom Grossen Rat verabschiedet ist.

Kaum Diskussionen löste ebenfalls die im Gesetz vorgesehene beschränk-te Möglichkeit, Steuerregister einzusehen. So kann künftig nur noch der Steuerbetrag des Einkommens und des Vermögens eingesehen werden, nicht aber die Steuerregister der juristischen Personen. Und eingesehen können die Steuerregister nur bei den Gemeinden. Dies könnte z. B. Journalisten daran hindern, die Steuerbeträge aller Grossrätinnen und Gross-räte zu vergleichen, weil sie künftig alle Wohngemeinden der Grossräte aufsuchen müssen und sich nicht mehr bei der kantonalen Steuerverwaltung informieren können, wie dies im Grossen Rat bemerkt wurde.

Problemlos ging auch die Neuerung über die Bühne, dass die Steuererklärungen neu bei der kantonalen Steuerverwaltung abgegeben werden müssen. Urs Schwaller hielt aber fest, dass die Gemeinden eine Kopie erhalten und ebenfalls zusätzliche Auskünfte verlangen können. Nach seinen Worten ist es den Gemeinden freigestellt, ob sie künftig noch eine Steuerkommission einsetzen wollen oder nicht, wie er auf eine Frage von Kanis Lehmann (cvp, Überstorf) erklärte.

Kanton kann Gemeindesteuern der
juristischen Personen erheben

Erfolgreich gewehrt hat sich der Grosse Rat jedoch gegen die Absicht des Staatsrates, die Gemeindesteuern der juristischen Personen gegen Gebühren einzukassieren. Pierre-Alain Clément (sp, Freiburg) und André Ackermann (cvp, Corminboeuf) wollten jedoch, dass die Gemeinden selber entscheiden können, ob sie das Inkasso dieser Steuern dem Kanton überlassen wollen oder nicht. Sie gaben zu bedenken, dass vor allem grössere Gemeinden in der Lage sind, dies selber zu tun und vielleicht auch kos-tengünstiger.

Unterstützung erhielten sie u. a. von CSP-Sprecher Rudolf Vonlanthen. Er vermutete, dass der Kanton hier eine neue Einnahmequelle wittert. «Stempeln Sie die Gemeinden nicht zu nützlichen Geldlieferanten ab», rief er den Staatsrat auf.

Finanzdirektor Urs Schwaller hielt aber fest, dass er im Gespräch mit Vertretern internationaler Unternehmen oft den Wunsch entgegennehmen muss, die Verfahren zu vereinfachen. Nach seinen Worten wollen sie auch nicht mit x Personen verhandeln, um ein Steuerproblem zu lösen. Das Inkasso der Gemeindesteuern der juristischen Personen durch den Kanton ist für ihn deshalb auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Unternehmen. «Ich werde am 2. August die Berichterstattung über die 1.-August-Reden genau verfolgen und mir merken, wenn bessere Rahmenbedingungen verlangt werden», hielt er fest und versprach, die Inkassogebühren zu senken. So wird der Staat für die ersten 500 000 Franken zwar weiterhin 1,5 Prozent verlangen, für die nächsten 500 000 aber nur noch 1 Prozent und ab 1 Mio. 0,5 Prozent. Dennoch beschloss der Grosse Rat, dass die Gemeinden das Inkasso an den Staat übertragen können, nicht aber müssen.

Jean Baeriswyl
tritt als Grossrat ab

Nach Philippe Wandeler und Raphaël Chollet hat während der Mai-Session ein dritter Grossrat seinen Rücktritt erklärt: Auch Jean Baeriswyl (cvp, Freiburg) will sich wie Philippe Wandeler voll dem Amt als Verfassungsrat widmen.

Der 65-jährige Jean Baeriswyl wurde zu Beginn der laufenden Legislaturperiode auf der CVP-Liste der Stadt Freiburg in den Grossen Rat gewählt. Als ehemaliger Lehrer und Rektor des Kollegiums St. Michael intervenierte er vor allem auch in schulischen Belangen. Der ehemalige Französischlehrer meldete sich aber auch dann und wann zu Wort, wenn er in den Gesetzestexten Grammatikfehler entdeckte.

Erster der Nichtgewählten auf der Liste der CVP der Stadt Freiburg ist Michel Rolle, Transporteur, Freiburg. az

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