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«Eine von fünf Personen, die in der Schweiz lebt und arbeitet, besitzt keinen Schweizer Pass. Ein Viertel dieser Immigranten ist aber in der Schweiz geboren.» Auf diese Fakten hat Giovanna Garghentini Python vom Frauenraum am Mittwoch in Freiburg an einer Pressekonferenz hingewiesen. Integration könne auf verschiedenen Wege erfolgen. Die Einbürgerung erlaube es dabei, sich effektiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.

Für Jugendliche und Kinder

Giovanna Garghentini Python, die den Schweizer Pass durch Heirat erworben hat, rief in Erinnerung, dass es in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern relativ wenig Einbürgerungen gibt. Grund dafür sei der langwierige, komplizierte und teils kostspielige Weg, der dabei zurückgelegt werden muss. Sie machte im Weiteren darauf aufmerksam, dass die Schweiz in früheren Jahrzehnten massenhaft Arbeitskräfte im Ausland geholt hat. Jetzt seien ihre Nachkommen unter uns. Die beiden Abstimmungsvorlagen beträfen diese.

Dieser Hinweis ist auch für Erika Schnyder, Präsidentin der kantonalen Kommission gegen Rassismus und für Integration, sehr wichtig. Es gehe also in keiner Art und Weise um die Einbürgerung von Asylbewerbern. Zudem müssten die Secundos, die erleichtert eingebürgert werden können, viele Bedingungen erfüllen. Sie müssten sozusagen mehr Schweizer sein als die Schweizer selber.

Gegenseitige Bereicherung

Erika Schnyder kam auch kurz auf die bereits vorliegenden Gesetze zu sprechen, welche den neuen Artikel 38 der Bundesverfassung konkretisieren. Diese zeigten die Richtung an, in welche das Parlament diesbezüglich gehe wolle, was für den Stimmbürger sicher hilfreich sei. Diese Gesetze würden aber nach Annahme der Verfassungsrevision noch dem fakultativen Referendum unterstellt.

Eine junge Italienerin, die im Wallis geboren und aufgewachsen ist, schilderte anschliessend auf eindrückliche Weise, mit welchen Umtrieben Secundas im Alltag konfrontiert sind. Für sie ist aber unbestritten, dass das Zusammenleben von Einheimischen und Immigranten eine gegenseitige Bereicherung darstellt. Ladina Schleich vom Zentrum für Ausländerintegration CCSI wies darauf auf die Notwendigkeit hin, dass die Bestimmungen unter den Kantonen harmonisiert werden. Die bevorstehende Abstimmung mache diesbezüglich einen wichtigen Schritt.
Ladina Schleich bedauerte gleichzeitig, dass es nach wie vor kein Recht auf Einbürgerung gebe und dass die Kantone beim Verfahren weiterhin einen grossen Handlungsspielraum hätten. Daher bestehe immer noch die Gefahr von Rassismus und Willkür. Ihre Organisation, die übrigens Einbürgerungswilligen auf Anfrage beistehe, werde sich auch künftig für entsprechende Verbesserungen einsetzen.

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