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Was tun beim Austritt aus der Kirche?

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Bischof Bernard Genoud erlässt Weisungen

In seiner Einführung erinnerte der Bischof daran, dass die kirchlichen Körperschaften durch das katholische Kirchenstatut errichtet wurden, um der Kirche bei der Erfüllung der Seel-sorge zu dienen, indem sie die nötigen Mittel dazu zur Verfügung stellt. Die Einführung des Kirchenstatuts verlangt nachWeisungen in Bezug auf die kirchlichen Folgen des Austritts. Er betonte, dass dieses Dokument, welches nach Absprache mit verschiedenen Personen erstellt wurde, den heutigenStand seiner Überlegungen widerspiegelt, jedoch müsse dieses noch überarbeitet und verbessert werden.Die Mitglieder der Versammlung werden ihm auch verschiedene Meinungen und Bemerkungen dazu mitgeben.

Verpflichtet, Beiträge für die
Erfordernisse der Kirche zu leisten

Im ersten Punkt seiner Weisungen erinnerte der Bischof daran: «Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die notwendigen Mittel für die kirchlichen Dienste zur Verfügung stehen. Im KantonFreiburg ist es hauptsächlich die Zahlung der Pfarreisteuer, welche es erlaubt, die Entlöhnung der Priester und Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie den Unterhalt der Kirchen und die für pastorale Aktivitäten erforderlichen Gebäude und ebenso die Auslagen, der Werke des Apostolats und der Hilfswerke zu finanzieren.

Im zweiten Punkt behandelte der Bischof denFall der Gläubigen, welche die Kirche und ihren Glauben ganz ablehnen und ihrenWillen, aus der Kirche auszutreten, kundtun. Diese Personen können die Sakramente nicht mehr empfangen und haben kein Recht auf eine kirchliche Bestattung.Der Entscheid müsse respektiert werden, dies auch beim Todesfall, aber der Pfarrer dürfe nicht vergessen, den Angehörigen gegenüber Liebe walten zu lassen. Die Kirche verschliesse denAusgetretenen die Türe nicht, eine Rückkehr zur Kirche bleibe stets möglich.

«Eine schwere Verletzung
der Solidaritätspflicht»

Im dritten Punkt erwähnt die Weisung folgendenFall: «Es kann sein, dass jemand eine Austrittserklärung wegen Unvereinbarkeit mit seinem Gewissen, wegen Gleichgültigkeit oder ausdrücklich, um sich der Verpflichtung zu entziehen, einreicht. Für Bischof Genoud ist dies «ein schwerwiegender Verstoss gegen die Solidaritätspflicht».

Wenn das Gespräch mit dem Priester oder dem Pfarramt nicht möglich ist, solle eine Vermittlungsperson, welche von der Diözesanbehörde bestimmt wird, eingesetzt werden.Diese könne dann einen teilweisen oder vollständigen Steuererlass aushandeln, wenn Armut der eigentliche Grund des Kirchenaustritts ist, oder die Bezahlung eines Beitrages zu Gunsten des Fonds für die Deckung der Ausgaben für die Seelsorge finanzschwacher Pfarreien vorzuschlagen, wenn der Grund des Austritts auf einer tiefgreifenden Verschiedenheit der Ansicht über die Verwaltung der Pfarreigelder beruht.
In den zwei letzten Punkten seiner Weisungen erkennt der Bischof: «Die vom staatlichen Gesetz festgelegtenStrukturen lassen sich nicht vollständig mit denen der katholischen Kirche zusammenbringen.Diese Weisungen wollen die enge Verbindung zwischen der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und der Zugehörigkeit zu den kirchlichen Körperschaften, welche das kirchliche Leben unterstützen, unterstreichen.» Der Bischof schloss seine Weisungen mit folgendemSatz: «Auch werden die Pfarreien um so besser leben, je deutlicher erkennbar wird, dass sie sich in denDienst des Evangeliums stellen und für das Heil der Seelen wirken, was stets ihr oberstes Gesetz sein muss.»

Rege Diskussion

Die Weisungen vonBischof Genoud haben zu einer regen Diskussion Anlass gegeben, zuerst imRahmen der Delegierten pro Dekanat und anschliessend im Plenum. Diese Weisungen sind allgemein gut angekommen. Die Delegierten der Versammlung haben denBischof angefragt, seineWeisungen noch zu verfeinern und konkreter auf gewisse Punkte einzugehen, dies um verschiedene und sogar falsche Aussagen zu umgehen. Der Bischof wird die Bemerkungen und Anträge in seinen definitivenWeisungen berücksichtigen.

Zwei neue Mitglieder

Die Versammlung hat zwei neue Mitglieder vereidigt: Claude Schenker aus Freiburg und Peter Gerhard M. Weisser aus Brünisried.

Die nächste Versammlung der katholischen kirchlichen Körperschaften findet am 17. Juni 2000 statt. Diese wird besonders die Rechnung der kkK, der Besoldungskasse der Pfarreiseelsorger und den Verwaltungsbericht des Exekutivrates behandeln.

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