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Welche Zukunft hat die Gewaltentrennung?

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Ideenheft Nr. 3 zur Totalrevision der Staatsverfassung

«Unser Land beruht auf dem Grundsatz der Gewaltentrennung, das heisst, die Legislative (Grosser Rat), die Exekutive (Staatsrat) und die Judikate (Gerichte) sind voneinander unabhängig.» Dies schreibt Staatsrat Pascal Corminboeuf, Präsident der Projektoberleitung «Totalrevision der Staatsverfassung», im Vorwort zum Ideenheft Nr. 3 (siehe auch Kasten). Er fährt dann fort, dass das genannte Ideenheft die Umsetzung des erwähnten Grundsatzes in unserem Kanton erläutere.

Das Ideenheft Nr. 3 gliedert sich in vier Teile mit insgesamt etwa 150 Seiten. Nacheinander werden der Grosse Rat, der die Gesetze verabschiedet, der Staatsrat, der den Kanton verwaltet und den Vollzug der Gesetze überwacht, sowie die rechtsprechenden Gerichtsbehörden kurz beleuchtet und in der Regel auch Vergleiche zur Eidgenossenschaft und zu den anderen Kantonen angestellt. Dabei werden Feststellungen und Vorschläge gemacht sowie Fragen aufgeworfen. Wie bei den Ideenheften 1 und 2, die im letzten Jahr erschienen sind, befindet sich am Ende jeder Broschüre ein Fragebogen, der von jedem Bürger und jeder Bürgerin ausgefüllt zurückgeschickt werden kann.

Stellung des Kantonsparlaments

Der erste Teil des Ideenheftes Nr. 3 befasst sich mit der Zusammensetzung und der Arbeitsweise des Grossen Rates. In einem allgemeinen Teil wird die Situation im Kanton Freiburg dargestellt. Dann werden drei Themen zur Diskussion gestellt, welche gestern von Denis Loertscher, Vorsteher des Gesetzgebungsamtes, den Medien erläutert wurden. Dabei geht es namentlich auch darum, wie die Arbeit des Parlamentes effizienter gestaltet werden kann.

Der zweite, 50 Seiten umfassende Teil befasst sich mit der Zusammensetzung und der Arbeitsweise des Staatsrates. Nach der Erinnerung an die heutige Lage und einer Würdigung des Kollegialitätsprinzips werden vier Themen zur Diskussion gestellt. Es geht um die Mitgliederzahl der Kantonsregierung, die Stärkung des Präsidiums und die «Solidarität gegenüber den Entscheiden des Kollegiums». Schliesslich wird die heutige Doppelfunktion der Staatsratsmitglieder hinterfragt, nämlich Regierungsmitglied einerseits und Departementsvorsteher andererseits.

Verhältnis zwischen Grossem Rat und Staatsrat

Der dritte Teil des jüngsten Ideenheftes behandelt Themen, die dem Grossen Rat und dem Staatsrat gemeinsam sind. Auch wenn diese Fragen eher technischer Natur seien, seien sie für das Funktionieren der Staatsgewalten doch sehr wichtig, unterstrich Claude Yerly, Generalsekretär der Direktion des Innern und der Landwirtschaft, gestern vor den Medien.

In diesem Teil geht es somit um die Amtsdauer einerseits und die Kompetenzverteilung andererseits. Zudem müsse das Verhältnis im Sinne des «Gleichgewichts unter zwei gleichen Partnern» geregelt werden. Was in der heutigen Verfassung fehlt, in einer künftigen aber wohl geregelt werden muss, ist die Rolle von Parlament und Regierung bei den Beziehungen des Kantons gegen aussen.

Struktur und Aufsicht
der Justiz

Der vierte Teil des Ideenheftes Nr. 3 befasst sich mit der richterlichen Gewalt und wurde gestern von den beiden Richtern Alexandre Papaux und Armand Bloch erläutert. Letzterer betonte, dass die Organisation der Justizbehörden für die Sicherheit der Bürger ganz grundlegend sei.

Kantonsrichter Alexandre Papaux ging dann auf mögliche Wahlmodi und die regionale Gliederung der Gerichte ein. Als neues Organ für die künftige Aufsicht der Justizbehörden, die bekanntlich in letzter Zeit immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen waren, wird die Idee eines Obersten Justizrates ins Spiel gebracht.
Die FN werden in der kommenden Woche die erwähnten vier Teile des Ideenheftes Nr. 3 im Einzelnen vorstellen.

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