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Werden die stillen Wahlen abgeschafft?

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Freiburger Staatsrat behandelt Gesetzesentwurf über die Ausübung der politischen Rechte

Dies sieht der Gesetzesentwurf über die Ausübung der politischen Rechte vor, der soeben veröffentlicht worden ist. Teilt auch der Grosse Rat die Ansicht, dass die stillen Wahlen abgeschafft werden sollten, so könnte dies insbesondere auf die Gemeinderatswahlen Folgen haben. Allerdings ist es kaum wahrscheinlich, dass die Gesetzesreform bereits anlässlich der nächs-ten Gemeindewahlen in Kraft sein wird.

Ursprünglich sollte das Gesetz in der kommenden Juni-Session vom Grossen Rat behandelt werden. Wie Staatsrat Pascal Corminboeuf in dieser Woche erklärte, konnte aber die parlamentarische Kommission bislang erst einmal tagen. Er gab sich in der Folge sehr pessimistisch, was das Inkrafttreten der Gesetzesrevision vor dem Frühling 2001 betrifft.

Wird Kandidatensuche
noch schwieriger?

Die Abschaffung der stillen Wahlen könnte sich negativ auf die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat auswirken. An den letzten Gemeindewahlen ist es nämlich in vielen Gemeinden gar nicht zu einer Volkswahl gekommen, weil sich nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellten, als Sitze zur Verfügung standen.

Anders wird es aber, wenn es keine stillen Wahlen mehr gibt: Auch wenn sich nicht mehr Kandidaten zur Wahl stellen, als Sitze zur Verfügung stehen, muss zur Wahl geschritten werden. Im ersten Wahlgang gewählt sind dann jene Personen, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten haben (absolute Mehrheit).
Dies würde aber nicht unbedingt bedeuten, dass nicht-gewählte Personen, die weiterhin kandidieren, unbedingt in einen zweiten Wahlgang einsteigen müssten. Ist nämlich die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten im zweiten Wahlgang gleich gross oder kleiner als die Zahl der zu wählenden Personen, so werden alle ohne Urnengang für gewählt erklärt. Dennoch könnte die Tatsache, dass sich alle Kandidaten im ersten Wahlgang dem Volk zur Wahl stellen müssen, sie von einer Kandidatur abhalten.

Quorum soll auf fünf Prozent
gesenkt werden

Nebst der Abschaffung der stillen Wahlen ist auch die beabsichtigte Senkung des Quorums bei der Wahl des Grossen Rates und des Gemeinderates als wichtigste Neuerung zu nennen. So soll das Quorum von heute 7,5 auf neu 5 Prozent gesenkt werden. Somit scheiden künftig jene Listen oder jene Gruppe von verbundenen Listen aus der Verteilung aus, die nicht mindestens 5 Prozent aller abgegebenen Listenstimmen erzielt haben. Das heutige Quorum von 7,5 Prozent hat gerade anlässlich der Verfassungsratswahlen zu grosser Kritik geführt.

Der Gesetzesentwurf sieht weiter vor, dass die Wahl des Grossen Rates und des Generalrates wie heute nach dem Proporzsystem erfolgt. Auch die Wahl des Gemeinderates wird nach dem Proporzsystem vorgenommen, sofern dies verlangt wird. Neu ist allerdings, dass Listenverbindungen auch bei den Gemeinderatswahlen eingegangen werden können, sofern diese natürlich nach dem Proporzsystem erfolgen.
Der Grosse Rat hat allerdings in dieser Woche eine Motion des CSP-Gross-rats Philippe Wandeler abgelehnt, der mit seinem Vorstoss eine solche Listenverbindung vor allem im Hinblick auf die nächsten Gemeinderatswahlen in der Stadt Freiburg verlangen wollte. Dies wurde aber von der bürgerlichen Mehrheit abgelehnt. Somit ist nicht sicher, dass diese Neuerung die Gross-ratsdebatte überstehen wird.
Neu ist weiter, dass künftig alle Parteien und Wählergruppen einen staatlichen Beitrag für den Druck der Wahllisten erhalten. Bislang war dies nur jenen Parteien und Gruppierungen vorbehalten, die das Quorum von 7,5 Prozent erreicht hatten.

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