Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Wohin mit Fahrenden?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Schriftliche Anfrage mit konkretem Vorschlag

Bei jedem möglichen Standort für Fahrende stellt der Kanton bei der betroffenen Gemeinde ein Gesuch. Diese prüft die Anfrage und sagt höflich nein. In ihrer schriftlichen Anfrage an den Staatsrat erläutert die SP-Grossrätin aus Kerzers die Problematik und schlägt vor, die Fahrenden in der Nachbarschaft der Autobahn-Werkhöfe logieren zu lassen. Diese seien nämlich schon im Besitze des Kantons, in der Nähe der Autobahnausfahrten und abseits der Dörfer. Eine ideale und schnell zu verwirklichende Lösung.

Im Besitz von Privatpersonen

Der Staatsrat weist in seiner Antwort auf die notwendige Solidarität der Gemeinden hin, findet es jedoch unangemessen, den Gemeinden einen Aufenthaltsplatz für die Fahrenden aufzuzwingen. Natürlich stellt sich der Staatsrat auch die Frage, unter welchen Bedingungen eine Gemeinde überhaupt bereit ist, einen solchen Platz zu akzeptieren. Der Kanton würde jedenfalls die Kosten für Infrastruktur, Unterhalt und Betreuung übernehmen.

Beim Vorschlag mit den Autobahn-Werkhöfen stellt sich als problematisch heraus, dass das Land Privatpersonen gehört. «Es ist keineswegs sicher, dass die gegenwärtigen Eigentümer Verkäufer wären», stellt der Staatsrat klar. Und auch eine Umzonierung wäre notwendig, da die betreffenden Landstücke in Domdidier und Granges-Paccot in der Gewerbezone und dasjenige in Vaulruz in der Landwirtschaftszone eingeteilt sind. Somit stösst die Nachbarschaft von Autobahn-Werkhöfen auf gleiche Schwierigkeiten wie die bisherigen Standorte.

Meistgelesen

Mehr zum Thema