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Kantonsgericht reduziert Strafe

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BulleDas Freiburger Kantonsgericht hat am Dienstag die Strafe für einen jungen Mann, der sich 2006 in Bulle am sexuellen Missbrauch einer IV-Bezügerin beteiligte, reduziert. Die unbedingte Freiheitsstrafe für den Mann beträgt nun noch sechs Monate. Der 21-Jährige aus den USA war im Januar 2008 vom Strafgericht des Greyerzbezirks zu 34 Monaten Haft verurteilt worden. 10 Monate sollte er absitzen, die übrigen 24 Monate wurden auf Bewährung ausgesprochen.

Nur teilweise gutgeheissen

Das Kantonsgericht hat nun seine Beschwerde teilweise gutgeheissen, aber den Antrag seines Verteidigers auf Freispruch abgewiesen. Er habe ganz genau gewusst, was er mache, so das Kantonsgericht.

Der junge Mann war im Januar der sexuellen Handlungen an einer urteilsunfähigen und zum Widerstand unfähigen Person für schuldig befunden worden. Das 24-jährige Opfer war von einer Gruppe von insgesamt sechs jungen Leuten missbraucht worden. Zwei davon waren volljährig. Der andere Erwachsene erhielt im Januar dieses Jahres eine 15-monatige bedingte Haftstrafe.

Das Opfer war während des Missbrauchs betrunken. Ausserdem befand sie sich in einer psychisch schwierigen Situation. sda

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