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Seeweg mit Umleitung

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Von URS HAENNI

Das Projekt geht im Falle der Gemeinde Oberwistenlach auf das Jahr 1982 zurück. Die beiden Wistenlacher Gemeinden entschieden sich damals für die Realisierung eines Fussweges von Sugiez bis ins waadtländische Guévaux.

Doch während das Projekt auf Unterwistenlacher Gebiet realisiert werden konnte, gab es bei der Nachbargemeinde ein schier endloses juristisches Hin und Her.
Nach der öffentlichen Auflage des Fussweges 1986 gingen eine ganze Reihe Einsprachen der angrenzenden Grundeigentümer ein. Ein modifiziertes Projekt wurde dann 1989 aufgelegt. Gemäss dieser Auflage sollte ein Weg von 90 Zentimetern Breite entstehen, der grösstenteils über öffentliches, teilweise aber auch über privates Land führt, eingerichtet werden.

Schilfbestand untersucht

Das Baudepartement stimmte dem Projekt zu, und das Verwaltungsgericht unterstützte diesen Entscheid. Die Einsprecher zogen den Fall weiter ans Bundesgericht, welches entschied, das Dossier sei nicht komplett.

Die Gemeinde legte daraufhin das Projekt wiederum auf, dieses Mal mit einem Inventar der Schilfbestände und der Ufervegetation. Auch war nun vorgesehen, dass drei natürliche Ausgleichsflächen neben den Schilfbeständen geschaffen würden. Die Baudirektion erteilte eine Rodungsbewilligung und entschied auch, dass man im betroffenen Abschnitt nicht von einem Biotop sprechen kann.
Das Verwaltungsgericht hat nun diesen Monat entschieden, dass tatsächlich ein öffentliches Interesse an der Realisierung eines solchen Fussweges besteht und dass man den Weg grösstenteils so bauen soll, wie er geplant war.
Damit bestätigte es auch die Einschätzung der Baudirektion, dass die entsprechende Zone ohnehin schon durch die Anwohner stark benützt würde, dass eine Fortsetzung des Fussweges der Wille der Wistenlacher Bevölkerung sei und dass dieser Weg wenn möglich bereits auf die Expo.02 hin stehen sollte.
Das Verwaltungsgericht trug in seinem Entscheid zwei Studien Rechnung, welche je von den Einsprechern und vom Kanton in Auftrag gegeben wurden.
Demzufolge sei eine Schilfzone gleich an der Kantonsgrenze zu Guévaux in der Tat als Biotop anzusehen. Der Fussweg müsse deshalb in diesem Bereich die unmittelbare Uferzone verlassen und auf einer Länge von 145 Metern den Schilfbestand umgehen.
Diese Änderung verlangt nun eine neue öffentliche Auflage mit einer veränderten Wegführung. Gleichzeitig soll aber der Zugang zu den Stegen vom Weg her geschlossen werden. Eine Verfügung, die in erster Linie die privaten Anwohner betrifft.

Einsprachen auf
Waadtländer Seite

Von den vorgesehenen 23,6 Kilometern Fussweg rund um den Murtensee sind heute 17,4 Kilometer realisiert. Es fehlen 2,8 Kilometer auf dem Gebiet von Oberwistenlach und 3,4 Kilometer zwischen Salavaux und Guévaux. Für diesen Waadtländer Abschnitt Guévaux-Mur-Vallamand-Bellerive gab es anfangs Jahr eine öffentliche Auflage. Rund 20 Einsprachen gingen ein, und diese sind nach wie vor hängig. Insgesamt gibt es auf diesem Abschnitt rund 30 Grundeigentümer. Auch auf Waadtländer Seite möchte man den Weg bis zur Expo.02 realisiert haben.

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