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Dramatischer Auftritt und deutliche Worte

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Dramatischer Auftritt und deutliche Worte

CannaBioland-Prozess: Der Angeklagte Jean-Pierre Egger nimmt kein Blatt vor den Mund

Ausführlich und leidenschaftlich plädierte Jean-Pierre Egger vor dem Strafgericht Sense dafür, dass seine CannaBioland-Aktivitäten nicht gegen die bestehende Gesetzgebung verstossen haben. Der Anwalt sparte nicht mit deutlichen Worten über das seiner Meinung nach zweifelhafte Verhalten der Polizei, der Justiz und seines ehemaligen Geschäftskollegen Armin Käser.

Von IMELDA RUFFIEUX

Der streitbare Anwalt Jean-Pierre Egger verlangte gestern Morgen mit Nachdruck, dass während der Verhandlung die Terminologie bezüglich Betäubungsmittelgesetz einzuhalten sei. Begriffe wie THC-Gehalt, Joint, Droge, Rauchhanf, Drogenhanf usw. seien gesetzlich nicht existent und dürften daher auch nicht als Bezugspunkte herangezogen werden. Als Erklärung gab er dazu an, dass es zwischen der pharmazeutisch-medizinischen Bedeutung gewisser Fachausdrücke und dem Gebrauch im Alltag zum Teil wesentliche Unterschiede gebe. Das könne zu argen Missverständnissen und fehlerhaften Beurteilungsgrundlagen führen.

«L’état c’est moi»

Das Gericht hatte für ihn in der Person von Pierre-Henri Gapany einen Pflichtverteidiger ernannt. Dessen Rolle beschränkte sich aber vor allem darin, hinter seinem Klienten zu sitzen, diesem ab und zu ein Dossier zu reichen und ein, zwei Fragen zu stellen. Jean-Pierre Egger bestand darauf, sich selbst zu verteidigen.

«L’état c’est moi», meinte er nicht nur im Hinblick auf seine Rolle als Präsident der Schweizer Hanffreunde und als Inhaber der Swiss Hemp Trading Company, sondern auch was seine Aufgabe als Referenz für sämtliche Hanf-spezifischen Angaben betraf.

Mit dem Kopf durch die Wand

Jean-Pierre Egger kam seinem Ruf als Spezialist für dramatische Auftritte nach. So demonstrierte er im Gerichtssaal zum Beispiel, wie leicht seiner Meinung nach Armin Käser auch diesmal zu einem Arztzeugnis gekommen ist. Er stiess seinen Kopf gegen eine Tür und behauptete, dass ihm ein Arzt wegen des daraus resultierenden Schädelbrummens ohne weiteres ein Zeugnis ausstellen würde.

Die ganze Verhandlung sei sowieso eine Posse, eine unendliche Kette bodenloser Ignoranz, Willkür und Rechtsbeugung. Er sei überzeugt, dass Armin Käser munter und glücklich sei, dass das aktuelle Verfahren eine grosse Konspiration sei. Es gebe politische Kräfte, die das Gericht missbrauchen würden, erklärte er mit Überzeugung.

«Was ist Marihuana?»

In diesem Ton ging es den ganzen Tag weiter. Jean-Pierre Egger bezeichnete die ermittelnden Polizeibeamten als Diebe und Lumpen.

Als Gerichtspräsident Reinold Raemy ihm eine Frage bezüglich des Marihuana-Kaufs eines CannaBioland-Kunden stellte, flippte er fast aus. Etwa ein Dutzend mal stellte er mit lauter werdender Stimme die Frage: «Was ist Marihuana?» Es gebe keine gesetzliche Definition dieses Begriffs, betonte er. Mit erhobenem Zeigefinger stand er von seinem Platz auf und bezeichnete die Verhandlung als reine Komödie.

Attacke gegen Grossrieder

Er drohte damit, aufzustehen und den Saal zu verlassen, wenn seine Anliegen nicht endlich ernst genommen würden. «Sie reden nicht in der Sprache eines Schweizer Richters, sondern in der Sprache Grossrieders», warf er dem Gerichtspräsidenten vor. Überhaupt wurde der ehemalige Chef der Drogenfahndung mehr als einmal eines fehlerhaften Dienstverhaltens bezichtigt.

Egger warf ihm und seinen Kollegen zum Beispiel vor, nichts unternommen zu haben, als er sie nach dem Krach mit seinem ehemaligen Geschäftspartner Armin Käser über dessen zweifelhaften Hanföl-Handel informiert habe.

Einzig die ruhige Art von Gerichtspräsident Raemy, der sich in keiner Weise provozieren liess, sorgte dafür, dass Jean-Pierre Egger immer wieder auf den Boden zurückgeholt wurde. Er ermahnte den Angeklagten ein paar Mal – dies auch nach einer Intervention von Inge Waeber. Die Substitutin der Staatsanwältin forderte, dass ihre Arbeit und die der Polizeibeamten von Egger respektvoller beurteilt werde.

Am Anfang war Käser nur Bauer

Am ersten Prozesstag versuchte das Gericht, Schritt für Schritt den Aufbau und Erfolg des CannaBiolands in Litzistorf nachzuvollziehen. Armin Käser war nach Aussagen seines früheren Kompagnons anfangs einer von vielen Vertragsbauern, um Hanfkraut als neue Chance für die Landwirtschaft anzupflanzen. Egger nahm für diese Betriebe auch die juristischen Belange wahr. Er erklärte den Landwirten, dass es verboten sei, aus der Hanfpflanze Extrakte, Tinkturen, Hanf-Präparate (Haschisch) und flüssige Hanf-Präparate (Haschisch-Öl) zu gewinnen.

Am meisten Umsatz erzielte anfangs die Swiss Hemp Trading Company und später der CannaBioland-Vertrieb mit dem Verkauf von Hanfkraut-Tee, aber auch mit Verkauf von Stauden ab Hof und mit Salben und Kosmetik-Artikeln.

Cannabis Sativa:
nur gering berauschende Wirkung

Beim wiederholten Versuch des Gerichts, die Frage nach dem umstrittenen THC-Gehalt zu klären, geriet der Angeklagte wieder in grosse Erregung. Beim in Litzistorf angebauten Hanf handle es sich um die Sorte «Cannabis sativa», einem Schweizer Naturhanf. In der Pflanze selbst gebe es keinen oder nur einen ganz geringen THC-Gehalt, betonte er. Erst durch ein Destillationsverfahren erhalte dieser Wert Bedeutung. Es sei deshalb eine Illusion, wenn Analysen von drei, vier oder gar zwölf Prozent THC berichten. All diese Untersuchungen hätten deshalb keine Relevanz.

Er habe die Kunden eine Erklärung unterschreiben lassen, dass sie das in Litzistorf gekaufte Hanf-Tee-Kraut nicht für Betäubungsmittel-Zwecke verwenden, führte Egger aus. Er habe aber auch gewusst, dass einige der Kunden das Kraut zu rauchen versucht haben. Im Gegensatz zum sogenannten indischen Hanf sei die berauschende Wirkung beim «Cannabis sativa» aber nur sehr gering.

Antrag für eine
Ablösung des Anklägers

Egger versuchte seinerseits, den Polizeibeamten, der neben Inge Waeber als Ankläger vor Gericht erschienen war, mit provozierenden Fragen zu einer THC-relevanten Aussage oder der Definition von Marihuana zu bringen. Unter diesem Begriff verstehe man in Polizeikreisen landläufig getrocknetes Hanfkraut, das zum Rauchen präpariert werde, erklärte der Ankläger.

Da dieser sich im weiteren Verlauf ausser Stande sah, juristische Grenzwerte zu nennen, wann ein Hanfkraut unter das Betäubungsmittelgesetz fällt – was bisher auch in keinem Gesetzesartikel festgehalten ist – und andere Hanf-spezifische Fragen zu beantworten, beantragte Jean-Pierre Egger und mit ihm auch Rechtsanwalt Markus Meuwly, dass ein neuer Anklage-Vertreter vor Gericht erscheint. Dieses lehnte das Begehren nach kurzer Beratung ab. Gemäss den Ausführungen des Gerichtspräsidenten behielt man sich aber vor, eventuell zu einem späteren Zeitpunkt über den Beizug eines Experten zu beraten.

Für seinen früheren Mitstreiter hatte Jean-Pierre Egger kein gutes Wort übrig. Neben seinen Zweifeln über die Echtheit des vorgelegten Arztzeugnisses bezeichnete er die Familie in Anwesenheit des Vaters von Armin Käser als dubiose Geldmacher. Kaum habe Käser das grosse Geld gesehen, habe er auf eigene Faust und entgegen der Richtlinien der Schweizer

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