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Zur Genehmigung eingereicht

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Überstorf hat Ortsplanungsrevision abgeschlossen

Der Überstorfer Planungsbehörde kann man die Erleichterung über den Abschluss der Ortsplanungs-Revision förmlich «anspüren». Mit einer Umfrage bei der Bevölkerung war das aufwändige Revisions-Projekt im März 1993 in Angriff genommen worden. Die heute noch rechtsgültige Ortsplanung der Gemeinde wurde anfangs der siebziger Jahre erarbeitet. Doch erst nach einer ersten Revision 1986 war sie vom Staatsrat offiziell genehmigt worden. Nachdem aus der Bevölkerung und von Grundeigentümern laufend Begehren für Neueinzonierungen und für eine bessere Ausnutzung der Baugrundstücke gestellt wurden, nahm der Gemeinderat die jetzt abgeschlossene Revision an die Hand.

Das Ortsplanungsprojekt wurde vom Planungsbüro Boenzli, Kilchhofer & Partner aus Kerzers ausgearbeitet. Im April 1995 wurden sämtliche Grundlagen zur Vorprüfung bei den kantonalen Instanzen eingereicht. Mit Schreiben vom 4. März 1996 gab das Bau- und Raumplanungsamt eine umfassende Stellungnahme ab, und das Projekt musste für die endgültige Fassung überarbeitet werden.

Ausgelegt für 2500 Einwohner

Die Gemeinde Überstorf zählt zurzeit 2150 Einwohner. Ausgelegt ist das Revisionsprojekt für rund 2500 Einwohner. Wird es von der Baudirektion genehmigt, werden zusätzlich 50 baureife Wohnbauparzellen zur Verfügung stehen.

Neben verschiedenen kleineren Anpassungen wurden zwei Wohnzonen erweitert: Weihermatte und Niedermettlen. Seit kurzem besteht ein Trottoir zwischen dem Dorf und dem Quartier Niedermettlen. Es besteht auch eine Busverbindung.
In den letzten Jahren war in Überstorf der Wunsch nach der Schaffung einer Gewerbezone laut geworden. Bislang sind die Gewerbebetriebe innerhalb der Dorfzone angesiedelt. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wird nun eine eigentliche Gewerbezone ausgeschieden. Diese befindet sich an der Flamattstrasse (rechter Hand ausgangs Dorf). Sie umfasst rund 15500 m.

Was ist in den Weilern
an Nutzungen möglich?

Neu enthält die Ortsplanung auch ein Dossier mit den Perimetern verschiedener Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone. Diese Kleinsiedlungsperimeter (Weilerzonen) wurden ausgeschieden, um klar festzulegen, was in den erfassten Weilern in Zukunft an baulichen Veränderungen möglich sein wird.

Vor allem geht es dabei auch um die zukünftige Nutzung von stillgelegten Kleinbauernbetrieben. Der Ausbau bestehender Bauten ist innerhalb des vorgegebenen Volumens möglich. Für die landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften kommen die Vorschriften der Landwirtschaftszone zur Anwendung. Erfasst wurden die Weiler Hermisbüel, Blattishaus, Bärgli, Drittenhäusern, Obermettlen, Hofmatt und Grossried.

Bestandeszone für Wohnbauten
ausserhalb der Baugebiete

Neu wurde auch eine Bestandeszone geschaffen. Sie umfasst vorwiegend Wohnbauten ausserhalb der ordentlichen Baugebiete.

Zugelassen sind in dieser Zone Wohnbauten sowie stilles Gewerbe wie Büros und Ateliers. In dieser Zone ist ein Ausbau der bestehenden Hauptbauten innerhalb der bestehenden Volumen möglich. Es ist auch eine Erweiterung zugelassen. Die Erweiterung der Gebäudegrundfläche der Hauptbauten darf aber maximal 25 Prozent der bestehenden Bruttogeschossfläche betragen.
Das Ortsplanungs-Dossier wurde in diesen Tagen – in der Hoffnung auf baldige Genehmigung – beim kantonalen Bau- und Raumplanungsamt zur Genehmigung eingereicht.

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