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Armeewaffe im Zeughaus: Na und …?

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Leitartikel

Autor: Christoph Nussbaumer

Armeewaffe im Zeughaus: Na und …?

Am 13. Februar entscheidet das Stimmvolk über die Verschärfung des Waffenrechts. Die «Initiative zum Schutz vor Waffengewalt» fordert, dass Armeewaffen in Zeughäusern gelagert werden. Zudem soll der Bund ein zentrales Waffenregister schaffen. Waffenbesitzer bräuchten künftig einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis.

300 Menschen kommen laut Statistik in der Schweiz jährlich durch Schusswaffen ums Leben. Bei Annahme der Initiative sagen die Befürworter einen Rückgang der Suizide und Tötungsdelikte voraus. Je weniger Waffen im Umlauf sind, desto kleiner ist die Anzahl Opfer – so die Argumentation. Insgesamt lagern rund 2,3 Millionen Waffen in Schweizer Haushalten. Etwa zehn Prozent davon sind Ordonnanzwaffen im Besitz aktiver Soldaten. Beim Rest handelt es sich zumeist um ehemalige Armeewaffen, aber auch um Sport- und Jagdwaffen.

Die Gegner monieren, dass nebst den Waffen von Armeeangehörigen unzählige weitere Waffen im Umlauf sind und allein mit dem Einzug der Ordonnanzwaffen das Gefährdungspotenzial, das von Waffen ausgeht, nicht aus der Welt geschafft wird. Hinzu kommt, dass Wehrmänner ohnehin keine Taschenmunition mehr nach Hause nehmen dürfen. Die Initiative gebe also keine Gewähr für einen Rückgang der Waffengewalt, sondern verspreche bloss eine teure Scheinsicherheit.

Diese Argumente vermögen nicht zu überzeugen. Hand aufs Herz: Wer kann allen Ernstes etwas einwenden gegen den Versuch, persönliche Dramen verhindern zu wollen und den betroffenen Familien damit grosses Leid zu ersparen? Selbst die Gegner der Initiative sagen, dass jedes Opfer eines zu viel ist. Und dennoch sind sie nicht bereit, beim Umgang mit Armee- und anderen Waffen Einschränkungen in Kauf zu nehmen.

Dabei hätte es das Parlament bei einem Ja zur Initiative in der Hand, die nötigen Mittel zu sprechen und Bestimmungen zu erlassen, damit Schützen, Jäger und andere Waffenträger ihrem Hobby frönen und ihren Sport ausüben können.

Zugegeben: Bei einem Ja zur Initiative würde der Umgang mit Waffen komplizierter. Das wäre aber weder ein Misstrauensvotum an die Adresse des Milizsoldaten noch ein Angriff auf alte Traditionen. Vielmehr wäre es Ausdruck des Wandels: In einer zunehmend individualisierten Gesellschaft kommt der Staat nicht umhin, vorbeugende Massnahmen zu treffen, um das Gemeinwohl zu schützen. Dies bringt mit sich, dass die Freiheit des Einzelnen eingeschränkt wird. So etwa bei der Unfallprävention mit der Reduktion der Höchstgeschwindigkeiten und der Senkung der Alkoholgrenzwerte. Rauchverbote oder Gurtenobligatorium sind weitere Beispiele für solche staatlich verordnete Einschränkungen.

Ein ähnlicher Schritt steht nun beim Umgang mit Sturmgewehren und Armeepistolen zur Diskussion. Die Zeiten, in denen die persönliche Waffe des Soldaten hochstilisiert wurde zum Symbol des Verteidigungswillens einer ganzen Nation sind längst vorbei. Sogar gestandene Offiziere sagen heute, dass die geforderte Abgabe der Armeewaffen die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes nicht in Frage stellt.

So kommt es, dass die Suizid- und Gewaltprävention heute Vorrang haben muss vor dem Interesse, die Armeewaffe im eigenen Haus aufbewahren zu können. Deshalb müssen auch alle übrigen Waffenbesitzer strengere Vorschriften in Kauf nehmen. Das Schiesswesen wird deswegen nicht untergehen. Sollten die Armeewaffen in Zukunft tatsächlich in Zeughäusern aufbewahrt werden, hätten wir in ein paar Jahren vermutlich bloss noch ein gleichgültiges «Na und?» dafür übrig.

Alte Traditionen haben nicht zuletzt deshalb überlebt, weil sie sich immer wieder dem Wandel der Zeit angepasst haben. Auch wenn die Initiative abgelehnt werden sollte, wird die Problematik bei jedem Schusswaffensuizid oder Tötungsdelikt, das mit einer Armeewaffe begangen wird, wieder aufs Tapet kommen. Mit einem Ja zur Waffenschutz-Initiative wäre das Problem sicherlich nicht ganz aus der Welt geschafft, aber vielleicht ein kleiner Schritt zu seiner Lösung getan.

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