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Arzt und Patient: am besten Partner

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Arzt und Patient: am besten Partner

Fall aus dem Seebezirk zeigt: Patient hat alles Interesse, seine Rechte voll auszuschöpfen

Eine Frau rettet ihrem Mann seine Stimmbänder, indem sie der medizinischen Diagnose Skepsis entgegenbringt und sich für ihren Mann einsetzt. Das Fallbeispiel aus dem Seebezirk zeigt, weshalb man sich bei einer medizinischen Behandlung gut über die Rechte der Patienten informieren soll.

Die Diagnose für das Paar aus dem Seebezirk war niederschmetternd: Tumor im Kehlkopf. Mit mulmigem Gefühl begleitet die Frau ihren Mann zum Gespräch ins Kantonsspital Freiburg. Und dort folgt gleich der nächste Schock: Man müsse den Tumor dringend wegschneiden, doch dabei würden die Stimmbänder durchtrennt. Der Mann könnte nach der Operation nicht mehr sprechen.

Das wollte die Ehefrau, die sich nach der ersten Diagnose mit allerhand Literatur über Tumore eingedeckt hatte, so nicht bieten lassen. Sie konsultiert nochmals den Facharzt in Murten, und auch der zeigt sich schockiert.

Der Arzt weist den Mann mit dem Tumor ins Inselspital ein. Dort kommt dieser unter den Laser und wird nachbestrahlt. Vom Tumor ist heute keine Spur mehr vorhanden, und der Mann kann sprechen als wäre nichts gewesen.

Das Kantonsspital Freiburg verfügt nicht über die Einrichtungen für eine solche Operation mit Laser.

«Man muss über
Alternativen informieren»

«Die Frau war sensibilisiert. Sie glaubte nicht gleich dem ersten Weisskittel, sondern sie hat sich erkundigt, welche Alternativen es gibt», beurteilt Margrit Kessler, Präsidentin der Stiftung Schweizerische Patientenorganisation, diesen Fall.

Gemäss einem kontaktierten Arzt ist zwar das Wunderinstrument «Laser» in Ärztekreisen nicht über jeden Zweifel erhaben, dennoch hätte man den Patienten gemäss Margrit Kessler in diesem Fall unbedingt über die Alternative mit dem Laser aufklären müssen.

Laut der Präsidentin der Patientenorganisation komme es immer wieder zu Problemen, wenn die Spitäler in kleineren Kantonen nicht die gleichen Dienstleistungen anbieten können wie beispielsweise im Inselspital. Doch dafür existieren zwischen den Kantonen Verträge, so dass beispielsweise in einem solchen Fall der Kanton Freiburg selbst bei einem allgemeinen Patienten ohne Zusatzversicherung die Behandlung im Inselspital hätte übernehmen müssen.

Das Recht auf die bestmögliche Behandlung gelte für die ganze Schweiz. Einzig auf eine Überweisung zu einem ausländischen Spezialisten hat ein normal Versicherter Patient kein automatisches Anrecht.

«Negative Liste» regelt
Überweisung in andere Kantone

Gemäss Hubert Schaller, Direktor beim Kantonsspital Freiburg, gibt es eine sogenannte «negative Liste», die genau definiert, welche Leistungen das Kantonsspital nicht erbringen kann, so dass das Spital einen Patienten in einen anderen Kanton weiterverweisen müsse.

Ob im obigen von der Seebezirklerin geschilderten Fall die Operation im Inselspital tatsächlich besser war als die im Kantonsspital vorgeschlagene Behandlung, kann Schaller ohne genaue Kenntnisse des Falles nicht beurteilen.

Er stimmt aber mit Margrit Kessler dahingehend überein, dass man einen Patienten über alle Alternativmöglichkeiten informieren sollte. Ob dies im beschriebenen Fall korrekt geschehen sei, müsste man zuerst prüfen. So wie die Seebezirklerin den Fall geschildert hat, hätte aber der Patient wohl das Recht gehabt, dass man ihn direkt ins Inselspital schickt. Zumindest habe jeder Patient das Recht auf eine zweite Meinung.

Bernhard Kummer, Pressesprecher des Inselspitals, erklärte gegenüber den FN, dass das Inselspital nur die Pflicht habe, Bernerinnen und Berner aufzunehmen. Praktisch mit allen Kantonen der Schweiz habe man aber Verträge für den Fall, dass die anderen Kantone nicht adäquate Dienstleistungen anbieten können. In einem solchen Fall wie dem oben beschriebenen hätte aber das Freiburger Kantonsarztamt informiert werden müssen.

Die Anbieter und ihre Kundschaft

In einem Buch über Patientenrecht schreibt der Zürcher Rechtsanwalt Kurt Pfändler, dass sich das Verhältnis des Arztes zum Patienten im Verlauf der Jahre geändert habe. Ärzte seien heute mehr denn je Anbieter einer Dienstleistung, welche ihre Kundschaft sorgfältig beraten. Anschliessend würden beide Parteien gemeinsam die Behandlung festlegen. Es gelten dabei die Regeln des Auftragsrechtes.

Darunter fällt auch das Recht auf Information. «Der Arzt hat die Pflicht, die Patienten in einer verständlichen Sprache über den ärztlichen Befund, die vorgesehene Behandlung und den voraussichtlichen Verlauf der Krankheit zu informieren. Er ist auch
verpflichtet, die verschiedenen Behandlungsalternativen darzulegen», schreibt Pfändler.

Handelt ein Arzt nicht nach diesen Richtlinien, können Patienten auch juristisch gegen ihn vorgehen. Die Präsidentin der Patientenorganisation rät aber, nicht gleich einen Anwalt einzuschalten. «Das ist riskant. Da kann man böse auf die Nase fallen.» Viel besser sei es, mit einer Beratungsstelle wie der ihrigen (siehe Kasten) Kontakt aufzunehmen. Dort leitet man die Ratsuchenden an einen geeigneten Juristen weiter, der Erfahrung im Gesundheitsbereich hat.

Krankenkassen zahlen Zweitmeinung

Generell meint der Spezialist für Patientenrecht, Kurt Pfändler, dass man einen Patienteneintritt gut planen müsse. Vor allem sollte man mit der Krankenkasse in Kontakt treten, sich über die Leistungen der Versicherung informieren und allenfalls eine Kostengutsprache auch absichern lassen.

Er empfiehlt auch, dass man gerade vor Operationen eine Zweitmeinung eines anderen Arztes einholt. Allgemein werde in der Schweiz zu viel operiert. Auf jeden Fall werde seltener operiert, wenn der Patient vor dem Eingriff eine Zweitmeinung einholt.

Weil auf diese Weise häufig die Kosten sinken, befürworten und bezahlen die meisten Krankenkassen eine freiwillige Zweitbeurteilung vor Operationen. «Durchaus im eigenen Interesse», wie Pfändler schreibt.

Zweite Meinung hin oder her: Den Entscheid über eine geplante Operation fällt in jedem Fall der Patient selber.

Im oben beschriebenen Fall hat dies einem Mann seine Stimme gerettet.

Urs Haenni

Odyssee von Arzt zu Arzt

Ihrem Mann hat die Seebezirkler Frau durch Hartnäckigkeit geholfen, seine Stimme zu behalten, sie selber plagt sich aber bereits seit mehr als drei Jahren mit einer ebenso hartnäckigen Krankheitsgeschichte herum.

Wie die Frau sagt, wurde ihr 1996 ein Leistenbruch im Bezirksspital in Merlach operiert. Seither habe sie Schmerzen in der Magengegend, die nie verschwunden sind. Sie meldete sich in Payerne bei einem Darmspezialisten, der nichts entdeckte. Im Kantonsspital operierte man erneut, und wieder kamen die Schmerzen zurück. Bei einem Rheumaspezialisten wurde der Frau, wie sie sagt gegen ihren Willen, eine Cortisonspritze verabreicht. Darauf habe sie nach den guten Erfahrungen ihres Mannes um eine Einweisung ins Inselspital gebeten, doch der Arzt habe sie beim Lory-Spital angemeldet, und als sie sich dort informierte, habe man ihr gesagt, man behandle dort psychisch Kranke.

Einen einzigen Anhaltspunkt bekam die Frau beim Eingriff im Kantonsspital. Dort haben Ärzte entdeckt, dass bei der Leistenbruch-Operation ein Nerv durchtrennt wurde.

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