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Ärzte entscheiden neu, ob Patienten ihre Schmerzen überwinden können

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Die Dossiers einer 57-jährigen Frau und eines 45-jährigen Mannes landeten kürzlich auf dem Pult des Freiburger Kantonsgerichtes. Die beiden wehrten sich gegen einen Entscheid der kantonalen Invalidenversicherungsstelle, denn diese hatte ihre Anträge auf eine IV-Rente abgewiesen. Die Fälle der beiden Patienten sind völlig unterschiedlich: Die Frau leidet unter wiederkehrenden Depressionen, hat verschiedene chirurgische Eingriffe hinter sich und Probleme mit der Verdauung. Der Mann, ein Schreiner, kann aufgrund von Rückenproblemen nicht mehr in seinem ursprünglichen Beruf arbeiten. In einem wichtigen Punkt sind sich die Dossiers aber gleich: Beide Patienten leiden unter Schmerzen, deren Ursache körperlich unerklärlich ist. Bis vor kurzem hat das Bundesgericht solche Schmerzstörungen–auch somatoforme Schmerzstörungen genannt–als willentlich überwindbar angesehen. Die Betroffenen galten also nicht als arbeitsunfähig und hatten somit in den meisten Fällen kein Recht auf eine IV-Rente.

Neu Gesamtbeurteilung

Im Juni hat das Bundesgericht seine bisherige Praxis revidiert: Statt von der «Überwindbarkeit» auszugehen und nur in Ausnahmen eine Ren- te zu gewähren, müsse neu der Gesuchssteller gesamtbeurteilt werden. «Dies anhand eines Kataloges von Indikatoren, welche die massgeblichen Aspekte psychosomatischer Leiden umfassen», hiess es damals in der Medienmitteilung des Bundesgerichtes. So könnten die Ärzte besser berücksichtigen, welche Auswirkungen die Schmerzen auf die «Arbeits- und Alltagsfunktionen» der Betroffenen hätten. Die Diagnose «Schmerzstörung» setze zudem einen gewissen Schweregrad voraus.

Anwendung in Freiburg

Deshalb hat das Kantonsgericht nun die Rekurse der 57-jährigen Frau und des 45-jährigen Mannes gutgeheissen und ihre Dossiers zur Neubeurteilung an die kantonale IV-Stelle zurückgewiesen. «Die IV hat aufgrund alter Expertisen entschieden, bei denen die Ärzte die neu gültigen Indikatoren logischerweise noch nicht beachtet haben», sagt Kantonsrichter Johannes Frölicher auf Anfrage. Auch hätten sich die Ärzte in ihren Expertisen meist nicht näher zu den somatoformen Schmerzstörungen geäussert, da klar gewesen sei, dass aufgrund dieser kein Anrecht auf eine IV-Rente bestehe. Es sei dem Kantonsgericht deshalb nicht möglich, zu entscheiden, ob die Gesuchssteller Anrecht auf eine Rente haben. «Wir brauchen vollständige Akten.»

Mit der neuen Rechtssprechung erhalte das medizinische Urteil wieder mehr Gewicht, sagt Johannes Frölicher. «Bei den Ärzten liegt damit eine grosse Verantwortung.» Vorher habe es jedoch oft Widersprüche gegeben, deshalb sei die neue Rechtsprechung zu begrüssen. Das Bundesgericht hat seine Praxis denn auch revidiert, da sowohl von Ärzten und Patienten, wie auch von Juristen Kritik am bisherigen Vorgehen geübt wurde.

Gemäss Kantonsrichter Frölicher werden Ärzte künftig anhand eines einheitlichen Fragebogens versuchen zu eruieren, ob die unerklärlichen Schmerzen der Betroffenen, überwindbar seien oder nicht. «Keine leichte Aufgabe», betont Frölicher.

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