Nach der Hausdurchsuchung bei Hans-Ulrich Amberg im Dezember 1996 hatte er einige der Patientendossiers zuerst bei sich und später bei seinem Anwalt unter Verschluss gehalten. «Zur Wahrung des Arztgeheimnisses», wie Amberg gestern vor Gericht aussagte.
Bei der gestrigen Verhandlung wurden nun aber gestern Patientennamen und ärztliche Leistungen sehr offen diskutiert. Dazu bemerkte Rechtsanwalt André Clerc: «Ich finde es Unsinn, dass der Untersuchungsrichter einen Arzt vom Arztgeheimnis entbinden kann. Der Untersuchungsrichter teilte aber diese Meinung nicht.»