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Ärztin muss Krankenkassen entschädigen

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Ihre Abrechnungen waren viel höher als jene anderer Ärztinnen und Ärzte. Darum haben knapp 50 Krankenkassen eine Freiburger Ärztin vor Gericht gebracht: Sie müsse die Leistungen, die sie in den Jahren 2005 bis 2008 zu viel verrechnet habe, zurückzahlen. Die Ärztin wehrte sich: Sie habe viele komplexe Dossiers und alte Patienten, was zu den hohen Kosten führe. Das Freiburger Schiedsgericht zum Krankenversicherungsgesetz hat nun entschieden: Die Frau muss den Krankenkassen 220 000 Franken zurückerstatten. njb

 Bericht Seite 3

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