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Assistenzbudget:

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Im IV-Gesetz verankern

Der Pilotversuch «Assistenzbudget» geht auf eine Initiative der Fachstelle Assistenz Schweiz (FAssiS) zurück. Mit dem Assistenzbudget soll ein Mittelweg zwischen professioneller Betreuung (Heime, Spitex usw.) und unbezahlter Familienarbeit geschaffen werden. Zielgruppe sind Personen mit einer Hilflosenentschädigung der IV, welche dank dem Assistenzbudget ausserhalb eines Heims leben und ihren Hilfebedarf eigenverantwortlich organisieren wollen. Aufgrund der individuellen Zeiterfassung über die benötigte Hilfe wird ein monatlicher Geldbetrag ermittelt: das «Assistenzbudget». Dieses wird der behinderten Person direkt ausbezahlt.

Mit diesen Geldern können Behinderte oder ihre gesetzliche Vertretung in der Rolle des Arbeitgebers selbst ausgesuchte Personen anstellen, die ihnen im Alltag die notwendige Hilfe (Assistenz) leisten: Diese nennt man «Persönliche Assistentinnen».

Die behinderte Person tritt damit aus der herkömmlichen Rolle des fremdbestimmten Objekts der Betreuung heraus. Sie wird zum handelnden Subjekt, welches sein Leben selbstbestimmt führt und die benötigte Hilfe eigenverantwortlich organisiert.

Der Pilotversuch läuft vorläufig bis Ende 2009. Der Bundesrat will aufgrund der positiven Erfahrungen einen «Assistenzbeitrag» definitiv einführen. Er hat das zuständige Departement beauftragt, einen Entwurf für die Vernehmlassung auszuarbeiten. Das Projekt soll alsdann vom Parlament genehmigt und in der IV-Gesetzgebung verankert werden. az

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