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Asylbewerber ausgeschafft trotz Verfahren

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Der Fall sorgte im Sommer für Schlagzeilen: Zwei Sicherheitsmitarbeiter des Bundesasylzentrums Guglera sollen Asylbewerber geschlagen und verletzt haben. Vier Asylbewerber reichten Strafanzeige ein. Trotz des laufenden Verfahrens ist einer der vier Asylbewerber nun nach Deutschland rückgeschafft worden. Das teilen die Organisationen Droit de rester Freiburg und Solidarité Tattes mit. Sie hatten im Vorfeld für die Anliegen der Asylbewerber und gegen ihre Rückschaffung gekämpft.

Das Staatssekretariat für Migration konnte das auf Anfrage der FN nicht bestätigen. Man könne aus Datenschutzgründen keine Angaben zu einzelnen Fällen machen. Im Grundsatz gelte, dass laufende Strafverfahren allein keine Verlängerung der festgelegten Fristen rechtfertigen. Die Personen könnten ein Laissez-passer beantragen, um zurück in die Schweiz zu reisen und im Rahmen eines Strafverfahrens vernommen zu werden.

Gemäss Droit de rester und Solidarité Tattes droht zwei weiteren der vier Asylbewerber, die Anzeige eingereicht hatten, die Ausschaffung. Beim vierten sei die Frist für eine Rückschaffung in ein Dublin-Land abgelaufen. Er dürfe während der Dauer seines Asylverfahrens in der Schweiz bleiben. Das europaweite Dublin-Abkommen besagt, dass die Anträge von Asylbewerbern in jenem Vertragsland behandelt werden müssen, in das sie zunächst einreisen. Reisen sie weiter in ein anderes Land, droht ihnen die Rückschaffung in das Ersteinreiseland.

nas

 

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