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Asylbewerber sollen bleiben dürfen

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Im Juni 2020 haben Bewohner der Guglera eine Klage gegen Sicherheitskräfte wegen Übergriffen eingereicht. Unabhängige Rechtsberater unterstützten sie dabei. So weit, so gut – damit konnte in unserem Rechtsstaat die Frage gemäss unseren Gesetzen geprüft werden.

Am 28. Juli 2020 wurden die betroffenen Menschen vor das kantonale Amt für Bevölkerung und Migration in Freiburg vorgeladen. Ihnen wurde eröffnet, dass ein Ausschaffungsentscheid gefällt wurde. Sie werden in den nächsten Tagen unser Land verlassen müssen.

Damit wurde ein gerechter Ablauf der Prüfung der Strafklage verhindert wenn nicht gar verunmöglicht. Wie soll das verstanden werden? Ist es so, dass Menschen, die sich wehren und es wagen, Fragen zu stellen und Missstände anzuprangern, einfach aus dem Land geschafft werden, damit wieder Ruhe einkehrt? Wie ist das in unserem Rechtsstaat möglich? Wo bleibt denn der humanitäre Gedanken, von vielen so viel und hochgelobt?

Wir erwarten, dass das laufende Strafverfahren eine aufschiebende Wirkung auf den Ausschaffungsentscheid hat. Als Mitglieder des Vereins Flüchtlinge willkommen im Sensebezirk appellieren wir deshalb an den Kanton, von seiner Möglichkeit, Ausschaffungen aufzuschieben, Gebrauch zu machen.

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