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Asylgesetzrevision ist unnötig

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Wieder einmal haben wir Schweizer über eine Asylgesetzesrevision zu befinden. Per Notgesetz wurde eine ganze Reihe «äusserst dringender» Massnahmen eingeführt, die dazu beitragen sollen, einen vermeintlichen Ausnahmezustand im Asylbereich zu bewältigen, und die sogar absolut unerlässlich seien für die ganze Asylpolitik.

Die Botschaftsverfahren erlauben das Einreichen eines Asylgesuchs ohne gefahrenreiches Reisen nach Europa. Nach Schätzungen der UNO-Flüchtlingskommission ertrinken jährlich 1500 Flüchtlinge beim Versuch, nach Europa zu gelangen. Das Abschaffen der Botschaftsverfahren, die etwa zehn Prozent aller Anfragen ausmachen, wird nur einen kleinen Einfluss auf die Gesamtzahl der Gesuche haben. Es wird aber einen grossen Einfluss auf die Einnahmen der Schlepperbanden haben.

«Das Boot ist voll» oder auch «wir können nicht das ganze Elend der Welt aufnehmen», argumentieren die Befürworter der Revision. Nach Angaben des Bundesamts für Migration BFM wurden laut Asylbereichsstatistik per Ende 2012 weniger als ein Anteil von 0,6 Prozent der gesamten Bevölkerung der Schweiz als Flüchtlinge aufgenommen.

«Das Aufnahmeverfahren dauert viel zu lange» und «1400 Tage seien auch für die Asylbewerber selber nicht zumutbar» wird seitens der Befürworter weiter erklärt. Tatsächlich belegen die eigenen Zahlen des BFM, dass mehr als 85 Prozent der Verfahren in weniger als 18 Monaten abgeschlossen werden. Im Schnitt wartet ein Asylbewerber 170 Tage auf einen Entscheid. Diese Gesetzesrevision basiert weder auf Tatsachen noch kommt sie einem reellen Bedürfnis nach. Vielmehr ist sie menschenverachtend und unwürdig. Deswegen stimme ich am 9. Juni Nein.

 

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