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Asylsuchende wehrten sich in der Guglera gegen das Abendessen

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Im Bundesasylzentrum Guglera ist im Februar ein Streit um das Abendessen ausgeartet. Mehrere Asylsuchende wurden nun von der Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilt. 

Rund zwanzig Asylsuchende haben am 2. Februar gegen das Abendessen im Bundesasylzentrum Guglera in Giffers protestiert: Sie waren unzufrieden mit dem servierten Menü und versuchten, in die Küche einzudringen, um etwas anderes zu holen. Dabei warfen sie ihr Essen und ihre Getränke auf den Boden.

Das Sicherheitspersonal forderte sie mehrmals vergeblich auf, sich in ihre Zimmer zurückzuziehen. Die Mitarbeiter der privaten Sicherheitsfirma beförderten daraufhin einen Asylsuchenden aus dem Gebäude; von dort warf der 22-Jährige mit Steinen gegen das Asylzentrum. 

Als Beamte der Freiburger Kantonspolizei vor Ort eintrafen, brachte eine Patrouille den Steinewerfer auf den Polizeiposten in Granges-Paccot. 

Reste des Mittagessens

Die anderen Protestierenden versammelten sich im zweiten Stock. Sie wollten nicht mit leerem Magen in ihre Zimmer zurück und forderten zudem, dass der Abgeführte wieder ins Zentrum zurückkehren könne. Der Zentrumsleiter veranlasste, dass die Männer – alle zwischen 21 und 23 Jahre alt – die Reste des Mittagessens erhielten; danach gingen sie auf ihre Zimmer.

Zwei private Sicherheitsleute reichten eine Anzeige ein, da sie während den Auseinandersetzungen bedroht, beleidigt und leicht verletzt worden waren: Der eine hatte Spuren eines Bisses am Oberarm, der andere leichte Kratzspuren. 

Bedingte Haftstrafen

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die Männer, die am Protest beteiligt waren, nun mittels Strafbefehlen verurteilt. Dabei sprach sich Staatsanwalt Patrick Genoud für Haftstrafen statt Geldstrafen aus: Angesichts ihrer finanziellen Lage könnten die Verurteilten für die Geldstrafe nicht aufkommen, hält er in den Strafbefehlen fest. 

Die Mitläufer erhielten wegen Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie wegen illegalen Aufenthalts bedingte Gefängnisstrafen von zehn Tagen aufgebrummt; die Probezeit läuft über zwei Jahre. Sie müssen eine Busse von 500 Franken und Verfahrenskosten von rund 450 Franken bezahlen.

Sie müssen absitzen

Der Mann, der vom Parkplatz aus Steine warf, war bereits mehrmals vorbestraft. Zudem wurden ihm noch mehrere kleine Diebstähle nachgewiesen. Er muss eine unbedingte Freiheitsstrafe von 45 Tagen absitzen. Auch er bezahlt eine Busse von 500 Franken und muss Verfahrenskosten von rund 450 Franken berappen.

Ein anderer Asylsuchender mit Vorstrafen muss 30 Tage ins Gefängnis und eine Busse von 400 Franken sowie Verfahrenskosten von rund 340 Franken bezahlen. 

Eine 15-Jährige belästigt

Ein weiterer Verurteilter wird mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen bestraft, dies bei einer Probezeit von drei Jahren. Dazu kommen für den 22-Jährigen eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen, ebenfalls mit einer Probezeit von drei Jahren, und eine Busse von 1000 Franken sowie Verfahrenskosten in der Höhe von 340 Franken.

Der Mann hatte sich nicht nur an der Aufruhr um das Abendessen beteiligt. Er hatte auch ein Mobiltelefon gestohlen und Mitte Februar in einem Bus – in dem er ohne Hygienemaske fuhr – eine 15-Jährige belästigt. 

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