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Attacke war versuchter Totschlag

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Autor: Pascal Jäggi

Freiburg«Sie sind unglaublich brutal vorgegangen und hätten ihren Kontrahenten töten können. Danach haben sie sich vom Tatort entfernt, als ob nichts gewesen wäre», sagte Gerichtspräsident Nicolas Ayer zur Erklärung der fünfjährigen Haftstrafe für den 27-jährigen Türken. Das Gericht ist mit seinem Urteil vollumfänglich dem Antrag des Substituts der Staatsanwaltschaft, Raphaël Bourquin, gefolgt.

Der junge Mann hat sich des versuchten Totschlags, leichter Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, Raufhandels und Fahrens in angetrunkenem Zustand schuldig gemacht. Doch dieser Schuld sei er sich gar nicht bewusst, meinte Nicolas Ayer. «Sie reden ihre Fehler klein, statt sich damit auseinanderzusetzen, was sie getan haben», so der Gerichtspräsident. Durch den Einsatz eines Metzgerbeils liess der Angeschuldigte eine Schlägerei aus dem Ruder laufen, was mit der Beinaheamputation eines Unterarms endete.

Bewusster Angriff

Das Gericht folgte in seiner Beurteilung der Version der Untersuchung. So habe der 27-Jährige bewusst die eigentlich schon beendete Schlägerei erneut aufflammen lassen und ebenso bewusst die Waffe aus seinem Auto geholt. Damit hat er dann zuerst auf einen Kontrahenten eingedroschen, der von seinem Kollegen festgehalten wurde.

Das spätere Hauptopfer habe daraufhin bloss seinen Bekannten schützen wollen und deshalb eingegriffen, hielt Ayer fest. «Er hat laut gerufen, um sie davon abzuhalten, seinen Kollegen zu schlagen, sie haben ihn mit Absicht und auf äusserst brutale und gefährliche Weise angegriffen», so Ayer. Spät geäusserte Worte der Entschuldigung liess das Gericht nicht als mildernd gelten. Der Angeschuldigte hat bereits 19 Monate im Gefängnis verbracht, die von seiner Strafe abgezogen werden.

Insgesamt vier Verurteilte

Der Kollege des Haupttäters wurde zu sechs Monaten Haft mit dreijähriger Bewährungsfrist verurteilt. Er wurde der Beihilfe zur leichten Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und des Raufhandels schuldig gesprochen. Wie sein Kollege muss er sich einer psychologischen Behandlung unterziehen.

Zwei der Kontrahenten machten sich des Raufhandels schuldig. Der ältere muss eine Strafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken zahlen, der jüngere erhielt zwei Monate Haft, die während drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurden.

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