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Auch das Freiburger Kantonsgericht sagt: Es war Mord

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Es war Mord: Davon ist auch das Freiburger Kantonsgericht überzeugt. Es hat die Haftstrafe gegen den Mann, der vor gut vier Jahren eine Prostituierte getötet hat, auf 17 Jahre erhöht.

Er zog das Urteil der ersten Instanz vor das Kantonsgericht, mit dem Ziel, eine mildere Strafe zu erhalten. Doch nun muss er noch ein Jahr länger hinter Gitter. Das Freiburger Kantonsgericht hat am Dienstag den 31-Jährigen, der in der Nacht auf den 14. Januar 2017 in der Stadt Freiburg eine Prostituierte erstochen und ihren leblosen Körper in einem Koffer nach Hause getragen hatte, wegen Mordes zu 17 Jahren Haft verurteilt.

War es Mord?

Im letzten September hatte ihn das fünfköpfige Strafgericht des Saanebezirks wegen Mordes und Störung des Totenfriedens sowie Drogendelikten zu einer Haftstrafe von 16 Jahren verurteilt. Der Verurteilte zog den Fall vor das Freiburger Kantonsgericht. Seine Anwältin Yaël Hayat forderte eine tiefere Strafe: Sie plädierte auf Tötung statt Mord und darauf, dass die Störung des Totenfriedens nicht in Betracht gezogen wird. Staatsanwalt Marc Bugnon schloss sich dem Rekurs an; er hingegen forderte eine höhere Strafe, nämlich 17 Jahre Haft.

Brutales Vorgehen

«Zwar gibt es kein Element, das für eine vorsätzliche Tat spricht», sagte Michel Favre, der Präsident des dreiköpfigen Gerichts, in seiner Urteilseröffnung.

Die Ermittlungen haben aber gezeigt, dass der Angeklagte extrem skrupellos getötet hat.

Er sei brutal und versessen vorgegangen. Sein Opfer sei völlig überrascht worden. Die Frau sei «nackt und ohne jede Möglichkeit zu entkommen» gewesen.

Die Motive, die der Täter in den Einvernahmen und auch vor dem Gericht des Saanebezirks vorgebracht habe, seien «unbedeutend und belanglos». Der Gutachter habe zwar die Hypothese einer gewaltigen emotionalen Entladung aufgestellt; doch habe er auch betont, dass weder diese Gefühle noch der Drogeneinfluss, unter dem der Mann stand, dessen kognitive Fähigkeiten eingeschränkt hätten. «Das hat laut Gutachter nur leicht seine Willenskapazitäten beeinträchtigt», sagte Gerichtspräsident Favre.

Unentschuldbar

«Sein Verhalten gegenüber seinem Opfer, unter dem er nicht zu leiden hatte, bleibt unentschuldbar und unverhältnismässig, auch wenn er von einer gewaltigen Wut beherrscht wurde», sagte Favre. Und auch wenn er nicht professionell vorgegangen sei, so habe er doch sehr rasch versucht, die Spuren zu verwischen. «Die Massnahmen, die er ergriffen hat, zeugen unbestreitbar von Gefühlskälte.»

Das Kantonsgericht bestätigt zudem auch die Verurteilung wegen Störung des Totenfriedens. «Er hat den Körper der Toten nicht einfach nur an einen anderen Ort gebracht, sondern hat das auf eine Weise gemacht, die eine Schändung darstellt», so Favre.

Sehr schwere Schuld

Zum Strafmass sagte der Gerichtspräsident: «Für den Mord sieht das Gericht eine objektiv sehr schwere Schuld als gegeben an; unter Berücksichtigung der leichten Schuldeinschränkung, die der Gutachter erkannte, wird daraus eine schwere bis sehr schwere Schuld.» Das Kantonsgericht habe das Strafmass der Erstinstanz um ein Jahr erhöht, da die Drogendelikte doch auch schwer seien; dazu komme die Störung des Totenfriedens. Das Gericht habe auch die Vorgeschichte und die persönlichen Umstände des Täters berücksichtigt. «Eine Haftstrafe von 17 Jahren sind gerechtfertigt», schloss Michel Favre.

Vor Bundesgericht?

Noch ist unklar, ob dies nun das definitive Urteil ist. «Wir werden einen Weiterzug an das Bundesgericht prüfen», sagte Berta Casas Rochel von der Verteidigung. Das Kantonsgericht habe die Punkte im Gutachten, die für eine Tötung sprächen, nicht berücksichtigt. So sei ihr Mandant unter dem Einfluss einer gewaltigen emotionalen Entladung gestanden und habe verschiedene Drogen zusammen eingenommen.

«Der Tat angemessen»

Zufrieden zeigte sich hingegen Staatsanwalt Marc Bugnon. Er hatte von Beginn weg dieses Strafmass gefordert. «Es besteht kein Zweifel daran, dass es sich hier um einen Mord handelt», sagte er. «Die Strafe ist schwer, jedoch der Tat angemessen.» Die Verteidigung habe im Gutachten die wenigen Elemente gesucht, welche für eine Strafmilderung sprächen, und diese aufgebläht. «Der Verurteilte hat aber in dieser Nacht die Kontrolle über sich nicht verloren.»

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