Wer arbeitet und Lohn bezieht, macht sich in der Regel kaum Gedanken über seine AHV/IV-Beiträge: Der Arbeitgeber rechnet diese automatisch ab, und von der Ausgleichskasse gibt es keine Benachrichtigung. Wenn nun ein Arbeitgeber der Ausgleichskasse die bezahlten Löhne nicht korrekt meldet, droht den Angestellten im Rentenalter eine böse Überraschung. Doch die Ausgleichskasse macht von sich aus Kontrollen und deckt dabei auch Fälle von Schwarzarbeit auf. In ihrer Serie rund um Schwarzarbeit gehen die FN genau dieser Frage nach. Und Unia-Gewerkschaftssekretär Armand Jaquier erwartet vom Kanton vor allem, dass er entschlossen gegen Auswüchse beim Subunternehmertum vorgeht.
njb/uh
Bericht Seite 7
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.