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Auch die Mutter mischte sich ein

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An einem Mittwoch im letzten Oktober sassen um 18.30 Uhr einige Kolleginnen und Kollegen zusammen auf der Treppe, die zum Busbahnhof Bulle führt, und tranken Wodka. Als ein 23-jähriger Anwohner die Treppe hochging, stolperte er über eine Handtasche. Sofort beschimpfte ihn einer der jungen Männer; der Gestolperte antwortete mit einer Ohrfeige. Als die Beschimpfungen weitergingen, gab er einen Fusstritt, packte den jungen Mann und stiess ihn einige Treppenstufen hinunter. Dabei ging die Brille des jungen Mannes zu Bruch.

Kurz darauf geriet dieser mit einem 28-Jährigen aneinander. Dieser hatte ihn verspottet, weil er seine Mutter gerufen hatte, und sie eine Hure genannt. Die Mutter ohrfeigte den 28-Jährigen und schlug ihm die Wodkaflasche an den Kopf, ohne dass diese zerbrach. Die beiden Männer schlugen sich, weitere Männer der Gruppe schlossen sich an; die Mutter und eine junge Frau trennten sie und pressten den 28-Jährigen gegen die Wand. Da zerschlug der Sohn die Wodkaflasche auf dem Kopf des Festgehaltenen.

Die Protagonisten deckten sich gegenseitig mit Anzeigen ein. Der Freiburger Staatsanwalt Raphaël Bourquin hat nun vier der Beteiligten mittels Strafbefehl verurteilt.

Die 54-jährige Mutter erhält eine bedingte Geldstrafe wegen versuchter einfacher Körperverletzung und Schlägerei. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Dazu kommen eine Busse von 900 Franken und Verfahrenskosten von 200 Franken. Das Urteil gegen den Sohn liegt noch nicht vor. Ein 19-Jähriger, der sich an der Schlägerei auf der Treppe beteiligt hatte und später eine weitere Schlägerei anzettelte, wird wegen einfacher Körperverletzung zu 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit unbedingt sowie zu 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren verurteilt–dies, weil er bereits vorbestraft war.

Wegen Schlägerei verurteilt

Der 28-Jährige, dem die Wodkaflasche auf den Kopf geschlagen worden war, wird wegen Schlägerei und Beschimpfung von Beamten zu 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, wovon er 120 Stunden unbedingt leisten muss; für die anderen läuft eine Probezeit von drei Jahren. Dazu kommen eine Busse von 700 Franken und Verfahrenskosten von 600 Franken. Zudem wandelt der Staatsanwalt eine frühere bedingte Strafe in eine unbedingte um, so dass der Mann weitere 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten muss.

Der 23-Jährige, der über die Tasche gestolpert war, hatte sich in seiner Wohnung verschanzt, als Polizeibeamte ihn aufsuchten. Sie fanden eine geladene Waffe bei ihm. Da auch er vorbestraft ist, setzt Staatsanwalt Bourquin auf eine unbedingte Strafe: Der Mann muss 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Dazu kommen eine Busse von 800 Franken und Verfahrenskosten von 1100 Franken. njb

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