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Auch ein Polizist mit Blaulicht kann zu schnell unterwegs sein

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Im Oktober 2014 war ein Polizist des Einsatz-Zentrums Nord mit einem Kollegen auf Streife. Gegen 21.30 Uhr, als sich die beiden in der Nähe von Font befanden, erreichte sie ein Aufruf der Einsatz- und Alarmzentrale an alle Patrouillen: In Matran hatte es eine Aggression gegeben. Mit dem Einverständnis seines Kollegen schaltete der Polizist Blaulicht und Sirene ein und machte sich auf den Weg nach Matran. Dies mit dem Ziel, entweder eine Sperre zu errichten oder aber als Verstärkung vor Ort einzugreifen. In Estavayer verlor der Polizist jedoch die Herrschaft über sein Fahrzeug und stiess gegen die linke Bordkante. Dabei platzte der linke Pneu. Immer noch in Fahrt, prallte das Auto daraufhin in einen Baum, der sich auf der rechten Strassenseite befand. Die Polizisten wurden nicht verletzt, der Unfall verursachte nur Materialschaden. Die Aufzeichnungen des Registriergeräts ergaben, dass der Polizist etwa 100 Meter vor dem Unfallort mit 178 Kilometern pro Stunde unterwegs war–in einer Tempo-80-Zone.

In einem Administrativverfahren war dem Mann ein dreimonatiges Verbot erteilt worden, ein Polizeiauto zu fahren. Nun hat ihn die Staatsanwaltschaft zudem zu einer bedingten Strafe von 30 Tagessätzen à 130 Franken verurteilt. Der Polizist muss auch die Verfahrenskosten in der Höhe von 370 Franken bezahlen.

Dem Mann sei vorzuwerfen, dass er wegen der hohen Geschwindigkeit die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren habe, begründet Staatsanwalt Fabien Gasser das Urteil. Die überhöhte Geschwindigkeit sei gar nicht nötig gewesen: In der Nähe von Matran hätten sich drei Patrouillen befunden, die innert weniger Minuten vor Ort waren. Der Mann hingegen, der 26 Kilometer vom Aggressionsort entfernt war, habe keine Chance gehabt, als Erster dort zu sein.

Kein Raser

Als Raser sei der Mann aber nicht zu betrachten, betont der Staatsanwalt, weshalb die strengen Strafmassnahmen des Programms für mehr Sicherheit im Strassenverkehr «Via Sicura» nicht zur Anwendung kämen. So habe der Polizist Sirene und Blaulicht angeschaltet gehabt, und auf der Strasse habe kein Verkehr geherrscht. Zudem habe er aus einem Pflichtgefühl heraus gehandelt und seine Mission als Polizist erfüllen wollen. rb

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