Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Auch eine Paintball-Waffe ist eine Waffe

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Am 16. Oktober 2012 war die Fassade des früheren Schulhauses in Estavannens von gelb-orangen Farbflecken übersät: Ein 21-Jähriger hatte mit einer Paintball-Waffe rund fünfzehn Farbpatronen auf das Schulhaus geschossen. Die Gemeinde Estavannes reichte in der Folge Strafanzeige ein. Im Verlaufe der Untersuchung stell- te sich heraus, dass der Tä- ter beim Waffenkauf keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hatte. Zudem hatte er die Paintball-Waffe an Minderjährige ausgeliehen–was gesetzlich verboten ist–und die Waffe transportiert, ohne aber einen Waffentragschein zu besitzen.

Der Freiburger Staatsanwalt Philippe Barboni hat den Mann nun mittels Strafbefehl wegen Sachschaden und Verstössen gegen das Waffengesetz zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit bedingt verurteilt. Die Bewährungsfrist beträgt zwei Jahre. Zudem muss der 21-Jährige für die Verfahrenskosten in der Höhe von insgesamt 495 Franken aufkommen. njb

Meistgelesen

Mehr zum Thema