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Auch Gurbrü lehnt die Konzessionsabgabe ab

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Die Gemeindeversammlung von Gurbrü hat eine Konzessionsabgabe für Energieversorger abgelehnt. Damit entgehen der Gemeinde jährlich mehrere Tausend Franken. Die Gemeindeversammlung stimmte jedoch einem neuen Pachtreglement zu.

Die Stimmberechtigten von Gurbrü lehnten an der Gemeindeversammlung vom Montagabend das Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe ab. Wie Marc Friedli, Gemeindepräsident von Gurbrü, auf Anfrage sagte, haben rund zwei Drittel der total 31 anwesenden Stimmberechtigten die Abgabe zurückgewiesen. Somit entgehen der Gemeinde Gurbrü laut Friedli jährlich 11’000 bis 12’000 Franken. «Wir sind nicht die erste Berner Gemeinde, die diese Konzessionsabgabe ablehnt.» Tatsächlich machte vor einem Jahr die Gemeinde Frauenkappelen den Anfang.

Mit der sogenannten Konzessionsabgabe erheben die Gemeinden für die Nutzung des öffentlichen Grunds und Bodens durch elektrische Leitungen von den Stromversorgern eine Gebühr. «Es handelt sich sozusagen um eine Miete für den Bau und Betrieb von elektrischen Leitungen.» Die Energieversorger wie die Bernische BKW haben diese Abgabe jedoch jeweils den Strombezügerinnen und Strombezügern überwälzt. Diese bezahlen über ihre Stromrechnungen einen bestimmten Betrag, welcher separat auf der Rechnung aufgeführt wird. Die Stromversorger agieren demnach einfach als Inkassostellen für die Gemeinden.

Da das Bundesgericht vor einigen Jahren entschieden hat, dass eine solche Konzessionsabgabe zwar rechtens ist, sich aber auf eine genügende rechtliche Grundlage abstützen muss, haben viele Berner Gemeinden entschieden, für die Abgabe eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Dies wollte auch die Gemeinde Gurbrü mit dem neuen Reglement für die Erhebung der Konzessionsabgabe tun. Die BKW wird diese Abgabe nach dem Nein der Gemeindeversammlung nun nicht mehr erheben. «Für viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger war es eine Art versteckte Abgabe», so Friedli.

Positive Jahresrechnung

Die Gemeindeversammlung sei ansonsten ein Erfolg gewesen, sagte Friedli. Für ihn war es die erste Gemeindeversammlung als Gemeindepräsident. Für den vakanten Gemeinderatsposten wählte die Gemeindeversammlung Harald Wild. «Wir sind aber nach wie vor auf der Suche nach einem neuen Gemeinderat, da Vizegemeindepräsident Carlo Zingg aus Gurbrü wegzieht und den Posten somit abgibt», so Friedli. Man hoffe, an der nächsten Gemeindeversammlung vom Herbst eine Kandidatin oder einen Kandidaten präsentieren zu können.

Weiter genehmigte die Gemeindeversammlung einstimmig die Jahresrechnung 2021. Diese schloss im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von gut 94’000 Franken ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 5730 Franken. Dieser Unterschied lässt sich vor allem mit dem Steuerertrag erklären, der deutlich über dem Budget liegt.

Altes Pachtreglement ersetzt

Schliesslich stimmten die Anwesenden auch dem neuen Pachtreglement einstimmig zu. Das alte Reglement von 1988 musste überarbeitet werden, um den Bedürfnissen der heutigen Landwirtschaft und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Dafür hat die Gemeinde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die ein neues Pachtreglement erarbeitet hat. «Die Arbeitsgruppe bestand aus Personen aus der Landwirtschaft und der Bevölkerung», wusste Friedli. Das Kompetenzzentrum Inforama habe sie begleitet.

Nicht Thema der Gemeindeversammlung war der Fusionsprozess mit der Gemeinde Wileroltigen. Dieser stecke noch in den Kinderschuhen, so Friedli. «Es ist noch zu früh, um darüber zu informieren.»

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