Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Auch in Freiburg wurde gefoltert, verstümmelt und hingerichtet

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Irmgard Lehmann

Der letzte Hexenprozess im Kanton Freiburg geht auf das Jahr 1731 zurück. Am 15. September wurde die 68-jährige Catherine Repond alias Catillon aus Villarvolard zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt und auf dem Guintzet in Freiburg hingerichtet. In einer Motion, die am Dienstag in eine Resolution umgewandelt wurde, fordern die beiden Grossräte Jean-Pierre Dorand und Daniel de Roche die Rehabilitierung von Catherine Repond (siehe Kasten). Die Hinrichtung der «Catillon» nach einem unter Folter erpressten «Schuldbekenntnis» war nach Ansicht der Motionäre nichts anderes als ein richterlich angeordneter Mord, der von der damaligen patrizischen Obrigkeit inszeniert worden war. Damit sollte eine Frau zum Schweigen gebracht werden, die zu viel über die Machenschaften einflussreicher Personen wusste. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin des Staatsarchivs hat die Historikerin Kathrin Utz Tremp die Geschichte von «Catillon» aufgearbeitet. Im Museum von Murten wird am Donnerstag eine Ausstellung eröffnet.

Kathrin Utz Tremp, wie denkt eine Historikerin über Rehabilitierungen ganz allgemein.

Eine Historikerin ist nicht gegen Rehabilitierungen, wenn diese mit der Aufarbeitung der Geschichte verbunden sind, mit dem Freilegen der Mechanismen, die zu solchen Verurteilungen geführt haben. D. h. im Fall von Freiburg mit dem Aufarbeiten der Hexenprozesse des 17. und 18. Jahrhunderts.

Welchen Sinn hat solches fast 300 Jahre später?

Das hat insofern einen Sinn, als man heute wahrscheinlich sensibler ist für das Schicksal von Randständigen, von Opfern, die zu Tätern gemacht werden, wie das bei Hexen – und Hexern – eigentlich der Fall war.

Muss man grundsätzlich mit einem Dunkelbereich rechnen? In dem Sinne, dass es Frauen gibt, die man vielleicht gar nicht kennt.

Mit einem Dunkelbereich insofern, als nicht alle Fälle von Frauen (und Männern), die als Hexen (und Hexer) verschrien wurden, vor Gericht endeten. Dass Anklage erhoben wurde, war meist nur der Endpunkt eines langen Konflikts, der auch ohne Gericht ausgetragen werden konnte – oder eben in der Regel weiterschwelte.

Catherine Repond alias Catillon hatte wahrscheinlich einen Ruf als Hexe, lange bevor sie im April 1731 vor den Landvogt von Corbières gerufen wurde.

Warum eigentlich mussten vor allem Frauen solche Schicksale erleiden?

Es waren nicht nur Frauen, gerade auch im Kanton Freiburg nicht, aber doch in der Mehrheit Frauen. Dies hängt letztlich mit dem Frauenbild der Kirchenväter zusammen, die in der Frau nur die Verführerin sahen.

Dieses Frauenbild hat sich durch das ganze Mittelalter tradiert und ist in der langen Zeit nicht eigentlich besser geworden, auch bei den Reformatoren (protestantischer und katholischer Spielart) nicht.

Hexensagen aus dem Senseland und Jaun: Inwiefern haben diese einen historischen Hintergrund?

Ich habe gerade einen Aufsatz von German Kolly über die Muhlerenhexe gelesen, wo es ihm gelungen ist, die historische Gestalt und den Prozess ausfindig zu machen. Ich glaube, dass Sagen sehr häufig einen historischen Hintergrund haben und dass sie weniger über Jahrhunderte mündlich tradiert worden sind, als man gemeint hat.

Man spricht von Hunderten von Frauen, die als Hexen hingerichtet wurden. Weiss man Genaueres?

Die Quellen sind, wie gesagt, noch nicht aufgearbeitet, aber aufgrund der Sekundärliteratur lässt sich schätzen, dass im Kanton Freiburg rund 300 Frauen und Männer als Hexen und Hexer verurteilt wurden.

Meistgelesen

Mehr zum Thema