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Auch Kantonspolizisten dürfen sich gewerkschaftlich engagieren

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Vor vier Jahren schaffte die Freiburger Kantonspolizei neue Uniformjacken an. Auch die Polizistinnen und Polizisten der Kriminalpolizei (Kripo) sollten eine erhalten–auch wenn sie in Zivil arbeiten. Und sie sollten die Jacke selber bezahlen. Damit waren die Polizisten nicht einverstanden. Sie beauftragten an einer Versammlung den Vorstand des Personalverbands, sich dagegen zu wehren.

Nicht zur Anprobe gehen

Der Entscheid, wer denn nun die Jacke bezahlen sollte, war noch ausstehend, als die Polizistinnen und Polizisten aufgefordert wurden, zur Anprobe zu erscheinen. Der Präsident des Personalverbands schlug den Polizisten der Kriminalpolizei in einem Mail vor, nicht zur Anprobe zu erscheinen. Der Chef der Kripo schrieb daraufhin, dass die Anprobe stattfinde und das Mail des Personalverbands als Anstiftung zur Rebellion angeschaut werden könnte.

Kurz darauf durfte der Präsident des Personalverbands nicht an einer Ausbildung im Ausland teilnehmen. Der Kommandant begründete dies damit, dass er die Mitglieder des Personalverbands zum Ungehorsam aufgerufen habe. Und etwas später erhielt er eine schlechte Jahres-Qualifikation. Der Präsident wehrte sich dagegen bei der kantonalen Sicherheitsdirektion.

Ein langwieriger Streit

Mehr als ein Jahr lang wogte der Streit zwischen Obrigkeiten und Personalverbands-Präsident hin und her, bis im September 2010 der Staatsrat einen Entscheid fällte: Der Präsident habe zum Ungehorsam aufgerufen. Er habe seine Gewerkschaftsaufgaben erfüllen können, doch sei er dabei an den Gehorsam gebunden. Das Vertrauen zwischen Kommandant und Personalverbands-Präsident sei zerstört gewesen, und daher dürfe der Kommandant ihm eine Weiterbildung vorenthalten und eine schlechte Evaluation erteilen.

Der Personalverbands-Präsident zog diesen Entscheid vor das Kantonsgericht. Und dieses schreibt in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil, Polizisten seien von ihrer Funktion her in ihrer Meinungs- und Äusserungsfreiheit eingeschränkt. Trotzdem dürften sich Personalverbandsvertreter intern kritisch äussern.

Im vorliegenden Fall habe derPersonalverbands-Präsidentzur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten gearbeitet; in seinem Dossier tauche einzig das E-Mail zur Uniform-Anprobe als Vorwurf auf. Also habe nur seine Funktion als Gewerkschaftsvertreter zum Konflikt geführt. Als dieses E-Mail verschickt worden sei, habe der Mann einen klaren Auftrag des Personals gehabt; zudem sei noch kein Entscheid gefällt worden, wer nun die Jacken bezahle.

Der Aufruf, nicht an der Anprobe teilzunehmen, sei keine Anregung zu einem Streik oder Ähnlichem gewesen; die Arbeit der Kripo sei durch dieses Mail in keiner Art und Weise infrage gestellt worden, schreibt die verwaltungsrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts.

Die Angelegenheit der Anprobe sei zu einer symbolischen Frage zwischen Kommandant und Gewerkschaft geworden. Doch nur mit diesem Widerstand habe der Personalverband seine Interessen zumindest teilweise durchsetzen können.

Die Massnahmen gegenüber dem Personalvertreter seien daher unverhältnismässig gewesen und hätten das Recht des Mannes eingeschränkt, sich gewerkschaftlich zu engagieren, schliesst das Gericht.

Je hälftig bezahlt

Die Polizisten der Kripo haben sich übrigens am Schluss mit ihren Vorgesetzten geeinigt: Beide Seiten übernahmen je die Hälfte des Preises für die Uniformjacke. njb

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