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Auch nach einem Jahr keine Einigung

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Auch nach einem Jahr keine Einigung

Der Untersuchungsrichter eröffnet gegen die FEW ein Strafverfahren

Ein Jahr nach Einreichen der Strafanzeige des Bernisch Kantonalen Fischereiverbands gegen die Freiburgischen Elektrizitätswerke (FEW) hat der Untersuchungsrichter ein Strafverfahren eröffnet. Die FEW sind konsterniert.

Von JEAN-LUC BRÜLHART

Vor einem Jahr hat der Bernisch Kantonale Fischereiverband (BKFV) gegen die Freiburgischen Elektrizitätswerke wegen Tierquälerei, Verletzung der Konzessionsbestimmungen und Gewinnsucht Strafklage eingereicht. Der Verband kritisiert seit längerem die rasch wechselnden Wasserabflussmengen beim Kraftwerk Schiffenen.

Nach dem Einreichen der Strafklage kam es zu Gesprächen zwischen den FEW und dem Fischereiverband. «Auch wenn uns das seltsam erschien, haben wir uns darauf eingelassen. Es geht schliesslich um eine Verbesserung für die Fauna und Flora», so Roland Seiler, Präsident des Bernisch Kantonalen Fischereiverbands. Er bezeichnet die Kontakte als «gut».

Zu viel Zeit verstrichen

Die FEW wollten daraufhin die Abflussmenge überprüfen lassen und mit Pro Natura den Abschnitt zwischen Staumauer und Laupen untersuchen. Nach einer Fristverlängerung hätte der Bericht Ende September vorgelegt werden sollen. «Wir wären bereit gewesen für eine zweite Fristverlängerung», sagte Seiler gegenüber den FN. Es war aber der Untersuchungsrichter, der die Sistierung des Verfahrens aufgehoben und ein Strafverfahren eröffnet hat. Ein unabhängiger Experte soll die Tatbestände abklären.

Seiler stellt fest, dass im Laufe des Jahres 2005 die in der Konzession festgehaltene maximale Abflussmenge von 135m3/s in der Regel eingehalten wurde. Dass die FEW viel in den Umweltschutz und die Migration der Fische investieren, davon konnte sich Seiler beim Staudamm der Mageren Au überzeugen. «Das ist eine wunderbare Sache.»

Guten Willen gezeigt

Ratlos und enttäuscht zeigt sich Alain Sapin, Direktor für die Produktion der FEW, in Bezug auf die Entwicklung des Verfahrens. «Ich weiss nicht, was ich davon halten soll. Wir haben immer guten Willen zur Zusammenarbeit gezeigt.» Sapin bedauert, dass die Studien nicht früher fertig wurden und jetzt ein Strafverfahren läuft gegen die FEW – obwohl er durchaus Verständnis für den Untersuchungsrichter hat. Alain Sapin bezweifelt, dass auf diese Weise am Ende die Natur als Gewinnerin hervorgeht.

Keine Resultate

Untersuchungsrichter Markus Julmy hat im Dezember 2004 bewusst darauf verzichtet, das Starfverfahren sofort einzuleiten. Mit dem Freiburger Fischereiverband und den FEW wurden vor rund drei Jahren ähnliche Problemfelder, die den Abschnitt zwischen der Staumauer Rossens und Freiburg betrafen, gütlich geregelt. Deshalb hat Julmy zwischen dem BKFV und den FEW ein Gespräch
initiiert. «Ich habe mich dann zurückgezogen und auf ein Resultat gehofft», so Markus Julmy.

Weil aber zu viel Zeit vergangen ist, sah sich Julmy gezwungen, das Strafverfahren doch noch zu eröffnen. Der BKFV hätte die Strafanzeige zurückziehen können. Auch der Vorwurf der Tierquälerei – ein Offizialdelikt – hätte rückgängig gemacht werden können. «Bei einer Einigung hätte ich im Kantonsgericht Opportunitätsgründe geltend gemacht», so Julmy.

Mitschuld am Hochwasser?

Auch nach dem Hochwasser vom 22. August dieses Jahres gerieten die Freiburgischen Elektrizitätswerke unter Beschuss. Das Schwimmbad und die Fischzucht Laupen wurden damals regelrecht von der Saane überflutet.

«Hauptsächlich stellt sich die Frage des vorsorglichen Verhaltens bei der Staumauer Schiffenen», meint Peter Blaser, Regierungsstatthalter (Oberamtmann) des Amtsbezirks Laupen. Blaser weiss, dass in der Region Laupen viele den FEW vorwerfen, zu Beginn zu wenig Wasser abgelassen zu haben, als sich das Hochwasser bereits abzeichnete.

Ob die FEW diesbezüglich Konsequenzen zu befürchten haben, könne er zurzeit nicht beurteilen, meint Blaser. «Momentan sammeln wir immer noch Informationen und sortieren diese», sagt er. Schwierig gestalte sich vor allem die Frage, wie viel «Schuld» auch die Sense am Hochwasser treffe. Diese fliesst etwas unterhalb der Fischzucht in die Saane.
Die ganze Angelegenheit müsse zumindest bernerseits erst noch vom Kanton begutachtet werden, ist der Regierungsstatthalter überzeugt. Er erinnert aber daran, dass der Kanton Bern im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe anderen Gebieten wie zum Beispiel dem Berner Oberland vorerst mehr Aufmerksamkeit schenken muss, weil dort die Schäden gravierender sind.

Im Gebiet zwischen Laupen und der Mündung in die Aare werden die Hochwasserschäden zurzeit auf etwa 850 000 Franken geschätzt. «Warscheinlich wird es aber noch mehr», gibt Blaser zu bedenken. Nebst dem Schwimmbad und der Fischzucht seien auch zahlreiche kleinere Schäden an Dämmen, Kulturland und Wanderwegen entstanden. hi
Wasserabflussmenge

Die rasch wechselnden Wasserabgaben – verursacht durch den so genannten Schwall-Sunk-Betrieb der Staumauer Schiffenen – haben gemäss Bernisch Kantonalem Fischereiverband (BKFV) zur Folge, dass in der Saane praktisch täglich Fische und andere Lebewesen eingehen (FN vom 17. Februar). Innert weniger Minuten variiert die Wassermenge von 5 m3/s Restwassermenge bis zu 160 m3/s.

Das Flussbett der Saane weist im Abschnitt vor der Mündung in die Aare zahlreiche Stellen mit Kiesbänken auf, welche dem Schwall-Sunk-Betrieb nicht angepasst sind. Da die Kiesbänke wasserdurchlässig sind, trocknen die in der Sunk-Phase entstehenden Tümpel rasch aus und für die darin gefangenen Fische, Fischnährtiere und Kleinlebewesen gibt es kein Entkommen mehr. Der Verband fordert, die damit widerrechtlich erwirtschafteten Gewinne – er geht von rund 500 000 Franken pro Jahr aus – einzuziehen.

Die Staumauer Schiffenen produziert Spitzenenergie und ist seit 40 Jahren ein Schwall-Sunk-Betrieb. «Die Probleme im Zusammenhang mit der Restwassermenge wurden erst in den letzten Jahren bekannt», so Roland Seiler, Präsident des BKFV. jlb

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