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Auch «normale» Bürger können entscheiden

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«Kein Generalratszwang ab 5000 Einwohnern» FN vom 8. Mai

 Warum richten zwei Grossräte aus Düdingen eine Motion an den Staatsrat, dass im Gesetz über die Gemeinden für die obligatorische Einführung eines Generalrates ein Grenzwert von 5000 Einwohnern festzulegen ist? Die Argumente der beiden Grossräte, die komplexeren Geschäfte der Gemeinde sachlicher diskutieren zu können und die Gelegenheit, erste politische Erfahrungen sammeln zu können, sind da einfach zu wenig stichhaltig. Die FN berichtete am 9. Mai über die Geschäfte des Generalrates Wünnewil-Flamatt. Die 44 anwesenden Generalräte haben vier von fünf Geschäften ohne Diskussion und Gegenstimme durchgewunken, vertiefte Diskussionen oder Verhandlungen haben nicht stattgefunden. Nur beim letzten Geschäft (Landkauf für Parkplätze) haben sich doch noch zwei Generalräte der Stimme enthalten.

Warum haben politisch aktive Personen immer das Gefühl, dass der normale Bürger nicht imstande ist, eine Entscheidung auf Gemeindeebene selber fällen zu können? Auf jeden Fall gibt es zwischen einem Generalrat mit 44 Personen, der alles einstimmig annimmt, und einer Gemeindeversammlung mit 100 Anwesenden, die alles annehmen, keine so grossen Unterschiede. Oder doch? Die Zusammensetzung der Anwesenden ist je nach Geschäft, welches der Gemeinderat vorbringt, verschieden. Also nicht immer voraus berechenbar und somit nicht immer beherrschbar. Vielleicht ist das der Grund, warum in den Gemeinden, welche noch keinen Generalrat haben, die politischen Ortsparteien noch zusammen reden können und somit auch gute Entscheidungen gefällt werden.

Als Gemeindebürger wähle ich Grossräte und hoffe, dass die Volksvertreter das Volk beim Kanton vertreten. Unsere Kantonsregierung hat viele Geschäfte, hier hätten unsere Grossräte genug Arbeit. Es wäre schön, wenn sich die Grossräte um die Geschäfte im Kanton Freiburg kümmern und die Gemeindeversammlung mit deren Geschäften dem einfachen Volk im Dorf überlassen.

 

«Es wäre schön, wenn sich die Grossräte um die Geschäfte des Kantons kümmern und die Gemeindeversammlung dem Volk überlassen.»

 

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