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Auch Studenten müssen in Marly Ersatzabgabe zahlen

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«Das Feuerwehrreglement weist einige Ungleichheiten auf. Dies ist nicht akzeptabel», sagte Gemeinderat André Meylan (Marly-Voix) am Mittwochabend vor dem Generalrat einleitend. Um diese Ungleichheiten auszubügeln, hatte der Gemeinderat das geltende Reglement überarbeitet. Die neue Version legte er nun dem Generalrat vor.

Mehr Leute rekrutieren

Die grösste Änderung betrifft die Studenten und Lehrlinge. Bisher mussten diese weder Dienst im Feuerwehrkorps leisten noch eine Abgabe bezahlen. Das neue Reglement hingegen sieht vor, dass Studenten und Lehrlinge keine Ausnahme mehr bilden und–falls sie keinen Dienst leisten–die jährliche Gebühr von 150 Franken bezahlen müssen. Auch sollen Ehepaare, die bisher weniger zahlten als Unverheiratete, künftig pro Person die ganze Summe entrichten müssen.

Für die Reglementsänderung gebe es einige Gründe, sagte Meylan. Das Konzept FriFire empfehle, pro 1000 Einwohner eine Zahl von 15 Feuerwehrleuten. In Marly würde dies ein Korps von 118 Leuten bedeuten. «Mit 53 Personen sind wir weit darunter.» Würden die jungen Leute nun nicht mehr automatisch vom Dienst und von der Abgabe befreit, liessen sich künftig vielleicht auch mehr Freiwillige finden, die sich für die Sicherheit in der Gemeinde einsetzten, so Meylan.

Wie Finanzdirektor Jean-Pierre Oertig (FDP) erklärte, hat die Änderung auch aus administrativer und finanzieller Sicht Vorteile. Um die Studenten- und Lehrlingsausweise zu kontrollieren und die Rechnungen zu annullieren sei ein grosser Aufwand nötig gewesen, der mit dem neuen Reglement wegfalle. Und rechnet die Gemeinde 2015 und 2016 noch mit Gebühreneinnahmen von 255 000 Franken, könnten es ab 2017 bereits 360 000 Franken sein. In den letzten Jahren sei die Reserve der Feuerwehr ständig gesunken, zurzeit beträgt sie noch gut 79 000 Franken. «Mit den Mehreinnahmen könnte die Reserve wieder erhöht werden, um künftige Investitionen zu decken», so Oertig.

Der Generalrat genehmigte das neue Reglement klar, jedoch mit einigen Änderungen. So liess er gewisse Ausnahmen streichen. Noch sind etwa geistig und körperlich behinderte Menschen und solche, die sich um eine invalide Person kümmern, von der Ersatzabgabe befreit. Nicht mehr jedoch Polizisten, die Mitglieder des Gemeinderates und Personen, die 20 Jahre im Feuerwehrkorps gedient haben.

Neue Statuten genehmigt

Einstimmig nahm der Generalrat auch die neuen Statuten der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks an. Diese haben zum Ziel, die Reorganisation des Gemeindeverbands auch formell zu verankern und die Verschuldensgrenze von 13 auf 30 Millionen Franken zu erhöhen.rb

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